Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2010 > EU Steuerrecht
Private Postunternehmen müssen künftig für flächendeckend angebotene Universaldienstleistungen keine Umsatzsteuer mehr abführen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag, 5. März 2010, mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Umsetzung von steuerlichen EU-Vorgaben (17/506) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/923, 17/939). Er weitet das Steuerprivileg der Deutschen Post AG auf alle Postdienstleiter aus und schränkt es zugleich auf den Universaldienst ein. SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen den Entwurf der Bundesregierung. Ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion (17/927), in dem diese gefordert hatte, auch Massensendungen zu Sonderkonditionen steuerfrei zu stellen, erhielt keine Mehrheit.
Als Universaldienstleistungen gelten dem Gesetz zufolge Briefsendungen bis 2.000 Gramm einschließlich adressierter Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften, Pakete bis zehn Kilogramm sowie Einschreiben und Wertsendungen.
Zugleich passt die Bundesregierung mit ihrem Gesetz, das vor seinem Inkrafttreten zum 1. Juli dieses Jahres noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zahlreiche Regelungen im deutschen Steuerrecht an europäisches Recht an. So sieht das Gesetz Änderungen bei der Riester-Förderung für Grenzgänger vor, die Ausweitung der degressiven Abschreibung für Gebäude im Ausland sowie die steuerliche Anerkennung von Spenden, die an gemeinnützige Einrichtungen in anderen EU-Staaten gehen.
Zudem will die Bundesregierung Leasing-Unternehmen bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung mit anderen Finanzdienstleistern gleichstellen. Außerdem beinhaltet das Gesetz Maßnahmen, um einen drohenden Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten zu verhindern.
"Die Ausdehnung der Umsatzsteuerbefreiung auch auf die privaten Mitbewerber war überfällig", sagte Manfred Kolbe (CDU/CSU) in seiner Rede vor dem Parlament. Der CDU-Politiker bezeichnete den Wettbewerbsvorteil der Deutschen Post AG als "europarechtswidrig". Die Neuregelung werde deshalb im Grundsatz von keiner ernstzunehmenden Stimme bestritten: "Auch die Post AG lehnt sie nicht ab", so Kolbe.
Der Regierungsentwurf", unterstrich Kolbe weiter, werde durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs "voll getragen". Allgemeine Leistungen für Privathaushalte seien von der Umsatzsteuer befreit, Leistungen für Wirtschaftsteilnehmer zu Sonderkonditionen dagegen nicht. "Wir haben damit eine ausgewogene Regelung getroffen."
Sabine Bätzing von der SPD-Fraktion kritisierte, die Koalition ignoriere mit ihrem Entwurf hartnäckig die Äußerungen der Sachverständigen in der Anhörung des Finanzausschusses. Die EU habe eine Zielsetzung mit ihrer Richtlinie: "Sie will erreichen, dass ein Universaldienst im Postbereich gewährleistet wird." Sie wolle jedoch nicht nur die Privatpost der einzelnen Personen, sondern auch bewusst Massensendungen fördern. "Der Einzelne soll überall und zu jeder Zeit informatorische Post erhalten können."
Durch Besteuerung von Massensendungen drohe das Porto für Vereine und Verbände teuer zu werden. "Die Vereinsmitglieder werden die Zeche zahlen müssen", warnte Bätzing. 300 Millionen Euro Mehrkosten würden nicht aus der Portokasse bezahlt.
Dr. Daniel Volk (FDP) verteidigte die Umsatzsteuerbefreiung als Regelung, die "fairen und echten Wettbewerb" ermögliche. "Wir beenden damit ein Umsatzsteuerprivileg für ein einziges Unternehmen." Während die Opposition, so Volk, im staatsmonopolistischen Denken des vergangenen Jahrhunderts verharre, habe die Koalition die Chancen des Wettbewerbs erkannt, der zu günstigeren Preisen führe.
Die Linksfraktion lehnte den Gesetzentwurf der Bundesregierung als "sozial ungerecht" ab. Er belaste die angeschlagenen öffentlichen Kassen, betonte Dr. Barbara Höll. Die Angaben zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzes seien "dreist". Die Kommunen könnten mit diesem Gesetz nur verlieren.
Der Entwurf stelle zudem keine Vereinfachung des Steuerrechts dar. Als Beispiel nannte die Linke-Politikerin die Anerkennung von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen in anderen EU-Staaten. "Wie soll ein deutscher Finanzbeamter die Gemeinnützigkeit einer Stiftung in Liechtenstein kontrollieren?", fragte Höll. Es eröffneten sich damit Möglichkeiten der Steuerhinterziehung.
Ähnlich wie seine Vorredner aus den Fraktionen von SPD und Die Linke kritisierte Dr. Thomas Gambke (Bündnis 90/Die Grünen) die Umsatzsteuerbefreiung in der im Gesetz vorgelegten Form. Nicht nur ein flächendeckendes Versenden, sondern ein flächendeckender Empfang auch durch Massenversand sei wichtig. "Die Infopost erreicht in Zukunft im Zweifel nicht mehr die ganze Bevölkerung", mahnte Gambke. Dabei betreffe eine drohende Verteuerung der Massenpost vor allem Wohlfahrtsverbände und karitative Einrichtungen.