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In der aktuellen Diskussion über Kindesmissbrauch hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf den gemeinsamen Runden Tisch der Bundesregierung hingewiesen. Dieser befasse sich nicht nur mit rechtlichen Fragen, sondern insbesondere mit Prävention, sagte sie am Donnerstag, 18. März 2010, in der rund 90-minütigen Debatte über den Haushalt des Justizressorts. Wichtig sei, dass alle Verantwortlichen, Verdachtsfälle unverzüglich der Staatsanwaltschaft melden. Sie sei dem bayerischen Erzbischof Reinhard Marx dankbar, dass er eine diesbezügliche Verschärfung der Leitlinien der Bischofskonferenz der katholischen Kirche vorgeschlagen habe. Der CDU-Abgeordnete Alexander Funk mahnte, in Fällen von sexuellem Missbrauch dürfe es nicht um gegenseitige Schuldzuweisungen gehen. "Es handelt sich nicht um ein kirchliches Problem, sondern um ein gesellschaftliches Problem“, betonte er.
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmte der Bundestag für den Haushalt des Justizministeriums mit einem Volumen von 489,35 Millionen Euro. Damit nimmt das Ressort zwar den kleinsten Posten im Bundeshaushalt ein, hat aber mit 83 Prozent (408, 84 Millionen Euro) die höchste Deckungsquote durch Eigeneinnahmen, die zum großen Teil durch Gebührenerlöse des Deutschen Patent- und Markenamtes erzielt werden.
Da es sich um einen klassischen Verwaltungshaushalt handelt, waren rund 78 Prozent der Ausgaben schon von vornherein festgelegt. Dennoch nahmen die Haushälter in der so genannten Bereinigungssitzung Kürzungen in Höhe von 5,53 Millionen Euro vor.
Größter Brocken sind die so genannten globalen Minderausgaben in Höhe von 3,2 Millionen Euro. Das bedeutet, dass im gesamten Ressort diese Sparanstrengung erbracht werden muss. Die Personalausgaben beim Generalbundesanwalt wurden um rund 650.000 Euro gekürzt. Für die Versorgungsbezüge der Richter und Beamte wurde rund eine Millione Euro weniger als im Regierungsentwurf veranschlagt.
Die Justizministerin verteidigte in der Haushaltsdebatte die Aufstockung der Mittel für Opfer von extremistischen Gewalttaten von 300.000 auf eine Million Euro. Dieser Fonds gilt für Opfer rechtsextremer und linksextremer Gewalt gleichermaßen.
Zugleich kündigte sie an, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern vorzulegen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung werde der Gesetzentwurf mit besonderem Augenmerk auf Datensicherheit und die EU-Grundrechtecharta geändert.
Der SPD hielt Leutheusser-Schnarrenberger vor, "das Gespenst der Privatisierung“ an die Wand zu malen. Bei der Novellierung des Mietrechts gehe es um beschleunigte Verfahren für Vermieter, um so genannte Mietnomaden aus der Wohnung klagen zu können. Sie werde bei den Kündigungsfristen nur aktiv, wenn alle Koalitionsfraktionen sich einig seien.
Der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Ewald Schurer, zeigte sich besorgt über geplante Privatisierungen im Bereich des Rechtswesens wie beispielsweise bei Gerichtsvollziehern. Es wäre ein politischer Fehler, hoheitliche Aufgaben in Privathände zu legen und fördere nicht das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat, warnte er.
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, warf der Regierungskoalition vor, ein "beschämendes Bild von Zerstrittenheit und Unfähigkeit“ abzugeben. Kritik übte er auch am Opferentschädigungsfonds. Es gehe darum, dass seit 1989 150 Menschen von Rechtsradikalen ermordet worden seien. Deshalb habe der Bundestag ein politisches Zeichen gesetzt. "Dieses politische Zeichen radieren Sie aus. Sie behandeln gleich, was ungleich ist“, sagte er.
Der Rechtsexperte der Fraktion Die Linke, Wolfgang Neskovic, hielt der Bundesregierung vor: "Diese Koalition steht für eine freiheitsbedrohende Sicherheitspolitik.“ Die Regierung betreibe eine Klientelpolitik, indem sie einen Mindestlohn ablehne, sich im Mietrecht für die Verkürzung von Kündigungsfristen einsetze und Mieter künftig an den Kosten für energetische Gebäudesanierung beteiligen wolle.
Der Haushalt wurde im Vergleich zum Vorjahr um rund elf Millionen gekürzt (500,50 Millionen Euro). Insgesamt ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München mit einem Etat von 175,92 Millionen Euro (2009: 178,13 Millionen Euro) größter Einzelbezieher. Allerdings trifft hier der seltene Fall für eine Bundesbehörde zu, dass mehr eingenommen als ausgegeben wird.
Die Einnahmen sollen sich 2010 auf 295,1 Millionen Euro (2009: 265,83 Millionen Euro) belaufen. Dem Etat des Justizministeriums sind weiterhin der Bundesgerichtshof (2010: 31,32 Millionen Euro), der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (2010: rund 21 Millionen Euro), das Bundesverwaltungsgericht (2010: 15,21 Millionen Euro), der Bundesfinanzhof (2010: 14,83 Millionen Euro), das Bundespatentgericht (2010: 16,09 Millionen Euro) und das Bundesamt für Justiz (2010: 41,58 Millionen Euro) zugeordnet.