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Die Bundesregierung will die Unterstützung von Schülern und Studenten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verbessern und ein nationales Stipendienprogramm einführen. Zwei entsprechende Gesetzesvorlagen werden am Freitag, 7. Mai 2010, erstmals im Bundestag beraten. Die einstündige Debatte zur Ausbildungsförderung soll um 12.50 Uhr beginnen. Das Bundeskabinett hatte beide Gesetzentwürfe am 21. April 2010 verabschiedet.
Konkret sieht das 23. Gesetz zur Änderung des BAföG (171551) die Erhöhung der Bedarfssätze um zwei Prozent und der Freibeträge um drei Prozent vor. Stipendien in einer Höhe von bis zu 300 Euro monatlich sollen von einer Anrechnung auf den Bedarfssatz ausgenommen werden.
Zudem sind strukturelle Verbesserungen vorgesehen: Der Gesetzentwurf erhöht die Altersgrenze für Masterstudiengänge von 30 auf 35 Jahre. Außerdem verschiebt sich die Altersgrenze um die Zeit, in der sich der Geförderte um die Erziehung seines Kindes gekümmert hat. Die Regelungen bei einem erstmaligen Fachwechsel sollen gelockert, die Leistungsnachweise erleichtert werden. Bei den Regelungen für Ehegatten werden zukünftig auch eingetragene Partnerschaften berücksichtigt.
Derzeit ist jeder vierte Studierende in der Regelstudienzeit BAföG-gefördert. Seit 2007 ist der Anteil der Vollgeförderten um zehn Prozent auf 52,2 Prozent gestiegen. Der Bund stellt jährlich 1,4 Milliarden Euro für die Ausbildungsförderung zur Verfügung, Bund und Länder zusammen 2,7 Milliarden Euro.
Die geplanten Änderungen sollen zum kommenden Schuljahr beziehungsweise zum Wintersemester 2010/2011 in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (17/1552) sieht Stipendien in Höhe von 300 Euro vor. Private Mittelgeber sollen davon die Hälfte übernehmen, Bund und Länder jeweils 75 Euro. Die privaten Mittel sollen von den Hochschulen eingeworben und für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge bereitgestellt werden können. Mindestens ein Drittel der Stipendien muss nach den Regierungsplänen aber ohne Zweckbindung bleiben.
Mit dem Gesetz will die Regierung neue Anreize zur Aufnahme eines Hochschulstudiums schaffen. Langfristig soll der Anteil der durch Stipendien geförderten Studenten von zwei auf zehn Prozent erhöht werden. Ein von privaten und öffentlichen Mittelgebern gefördertes Stipendienprogramm war Teil des Koalitionsvertrages 2009. Das Gesetz soll zum 1. August 2010 in Kraft treten.
Dagegen fordert die Linksfraktion in ihrem Antrag (17/1558) die im BAföG festgelegten Bedarfssätze und Freibeträge um jeweils zehn Prozent anzuheben und die Ausbildungsförderung auf ein Vollzuschusssystem umzustellen. Zudem müsse das Studium in allen Bundesländern gebührenfrei werden.
Die Linke fordert die Bundesregierung außerdem auf, zugunsten des Ausbaus der öffentlichen Ausbildungsförderung auf das nationale Stipendienprogramm zu verzichten. Sie verlangt eine grundlegende Reform der Ausbildungsförderung, die allen volljährigen Auszubildenden eine elternunabhängige Förderung nach individuellem Bedarf garantieren soll. So sollen "Benachteiligungen im Bildungssystem“ aufgrund von einkommensschwachen und bildungsfernen Elternhäusern ausgeglichen werden.
Auch die Grünen-Faktion fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf für ein nationales Stipendienprogramm zurückzuziehen und den Großteil der dafür eingeplanten Mittel für eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und -Freibeträge um jeweils mindestens fünf Prozent einzusetzen (17/1570). Stipendien sollten lediglich ein Zusatzangebot innerhalb einer starken Studienfinanzierung sein.
Das vorgesehene nationale Stipendienprogramm sei "unsicher, ungerecht, unattraktiv und unausgegoren“, heißt es im Antrag. Es verhindere die soziale Öffnung der Hochschulen und bevorzuge Akademikerkinder anstatt "gezielt die Bildungspotenziale von Nichtakademiker-Kindern zu fördern“. Eine Überlastung der Hochschulen sei ebenso zu befürchten wie eine Verschärfung des Standortnachteils nach Stifter- und Unternehmerdichte.