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Deutsche und Franzosen, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, können sich bis zum 15. November 2010 um den deutsch-französischen Parlamentspreis bewerben. Das Werk muss seit August 2008 als selbstständige Veröffentlichung erschienen sein.
Der deutsch-französische Parlamentspreis wird vom Deutschen Bundestag und der französischen Nationalversammlung (Assemblée nationale) alle zwei Jahre verliehen und ist mit 10.000 Euro dotiert. Gewürdigt werden damit wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen.
Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können dann berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.
Die Arbeit muss auf Deutsch oder Französisch abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch andere Personen werden akzeptiert.
Die Bewerbung muss bis zum 15. November 2010 beim Deutschen Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Fachbereich WD 1, Platz der Republik 1, 11011 Berlin eingegangen sein (Telefon 030/227-38630, Fax 030/227-36464, E-Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de). Ihr müssen drei Exemplare des Werks, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werks von höchstens drei Seiten beiliegen. (vom)