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Kredite in Höhe von netto 57,5 Milliarden Euro plant der Bund im Jahr 2011 aufzunehmen. Das geht aus dem Einzelplan "Bundesschuld" zum Entwurf des Haushaltsetats 2011 vor, der in der allgemeinen Finanzdebatte gemeinsam mit den Einzelplänen der Allgemeinen Finanzverwaltung, des Bundesfinanzministeriums und des Bundesrechnungshofes am Dienstag, 14. September 2010, ab 11.05 Uhr 90 Minuten lang in erster Lesung beraten wird. Mit der veranschlagten Summe liegt die Bundesregierung rund 23 Milliarden Euro unter dem im Etat 2010 geplanten Betrag von 80,2 Milliarden Euro. Aufgrund des Aufschwungs soll aber die tatsächliche Neuverschuldung des Jahres 2010 mit 65,2 Milliarden Euro deutlich unter dem geplanten Ansatz bleiben.
Für die Tilgung von Schulden sieht der Entwurf insgesamt 36,04 Milliarden Euro (2010: 36,75 Milliarden Euro; Vorjahreszahlen im Folgenden in Klammern) vor. Allein 24,71 Milliarden Euro (25,12 Milliarden Euro) von diesem Betrag sind als Zinsen für Bundesanleihen eingestellt. Als Zinsen für Bundesobligationen sind 5,49 Milliarden Euro (5,35 Milliarden Euro) eingeplant. Zinsen in Höhe von 1,19 Milliarden Euro (2,74 Milliarden Euro) sind für Bundesschatzanweisungen vorgesehen.
Insgesamt zwei Milliarden Euro sind als Entschädigungen und Kosten aus Bürgschaften, Garantien und Finanzaufwendungen für Umschuldungen eingeplant. Dabei betragen die auf das Inland bezogenen Kosten 1,23 Milliarden Euro, die auf das Ausland bezogenen Kosten hingegen 770 Millionen Euro. Im Etat 2010 gab es eine solche Aufteilung noch nicht. Damals wurde der Gesamtbetrag für die genannten Entschädigungen auf 2,05 Milliarden Euro beziffert.
Die Gesamteinnahmen des Einzelplans Allgemeine Finanzverwaltung belaufen sich laut Etatentwurf im kommenden Jahr auf 232,41 Milliarden Euro (220,97 Milliarden Euro). An Steuern erwartet der Bund Einnahmen in Höhe von 222,13 Milliarden Euro. Das sind rund zehn Milliarden mehr als für das Jahr 2010 erwartet wurden (212,26 Milliarden Euro).
Dazu kommen Verwaltungseinnahmen in Höhe von 8,39 Milliarden Euro (6,86 Milliarden Euro). Den Einnahmeerwartungen des Bundes liegen die Schätzungen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom Mai 2010 zugrunde, die auf den Ist-Ergebnissen aus dem Jahr 2009 basieren und für 2011 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von 2,4 Prozent veranschlagen.
Demzufolge steigen die Einnahmen des Bundes aus der Lohnsteuer mit 53,32 Milliarden Euro (53,08 Milliarden Euro) leicht an. Das Gesamtaufkommen an Lohnsteuer wird auf 125,45 Milliarden Euro geschätzt. Der Bund erhält davon einen Anteil von 42,5 Prozent. Gleiches gilt für die Einkommensteuer, die auf insgesamt 23,9 Milliarden Euro geschätzt wird. Der Bundesanteil davon beträgt 10,16 Milliarden Euro (10,18 Milliarden Euro).
Zu den Gemeinschaftssteuern gehört auch die Umsatzsteuer, deren Bundesanteil mit 73,88 Milliarden Euro und damit knapp zwei Milliarden Euro geringer als in diesem Jahr (75,46 Milliarden Euro) beziffert ist. Das Gesamtaufkommen an Umsatzsteuer wird für 2011 auf 137 Milliarden Euro geschätzt.
Steigen wird laut Etatentwurf der Bundesanteil an der Körperschaftsteuer auf 4,72 Milliarden Euro (3,59 Milliarden Euro), ebenso der Anteil an der Einfuhrumsatzsteuer, der 24,35 Milliarden Euro (21,78 Milliarden Euro) betragen soll. Auch der Bundesanteil an der Gewerbesteuerumlage nimmt dem Entwurf zufolge geringfügig zu auf 1,24 Milliarden Euro (1,22 Milliarden Euro).
Sinken werden hingegen die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungsgewinne. Im Etat ist dafür ein Betrag von 4,33 Milliarden Euro (5,06 Milliarden Euro) vorgesehen. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs sollen geringer ausfallen als im Vorjahr. 11,99 Milliarden Euro (12,69 Milliarden Euro) soll der Bund laut Entwurf an die Länder überweisen.
Etwas weniger als 2010 soll aus dem Bundeshaushalt an den Haushalt der Europäischen Union abgeführt werden. 21,77 Milliarden Euro (22,03 Milliarden Euro) sind dafür vorgesehen. Der Betrag errechnet sich aus dem Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten. An Mehrwertsteuer-Eigenmitteln sollen ebenso wie im vergangenen Jahr 1,93 Milliarden Euro an die EU fließen.
Bei den Bundessteuern sind die größten Einnahmeposten die Energiesteuer mit 35,2 Milliarden Euro (35,25 Milliarden Euro), die Tabaksteuer mit 13,22 Milliarden Euro (13,59 Milliarden Euro), die Versicherungsteuer mit 10,42 Milliarden Euro (10,45 Milliarden Euro) und der Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer mit 8,17 Milliarden Euro (7,98 Milliarden Euro). Den Einnahmen aus der Kfz-Steuer in Höhe von 8,4 Milliarden Euro (8,24 Milliarden Euro) stehen Zuweisungen an die Länder zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus der Kfz-Steuer und der Lkw-Maut in Höhe von 8,99 Milliarden Euro (8,99 Milliarden Euro) gegenüber.
Weitere Steuereinnahmen in Höhe von 4,8 Milliarden Euro sieht der Entwurf als Folge der in der Haushaltsklausur der Bundesregierung im Juli 2010 beschlossenen Maßnahmen vor. Gleichzeitig entfallen die 2010 im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes eingestellten Steuerverluste von 3,87 Milliarden Euro.
Der Anteil des Bundes am Reingewinn der Bundesbank wird mit 3 Milliarden Euro (3,5 Milliarden Euro) beziffert. Sollten die tatsächlichen Einnahmen über diesem Betrag liegen, fließt dieser Teil laut Entwurf dem Erblastentilgungsfonds zu. An Privatisierungserlösen erwartet der Bund im kommenden Jahr 2,6 Milliarden Euro (2,25 Milliarden Euro).
Der Einzelplan des Bundesfinanzministeriums sieht Ausgaben von 4,47 Milliarden Euro (4,86 Milliarden Euro) vor. Davon sind allein 2,57 Milliarden Euro (2,54 Milliarden Euro) Personalausgaben, von denen wiederum gut die Hälfte auf die Bundeszollverwaltung entfallen. Die Bundeszollverwaltung will sich der Bund 2011 insgesamt 1,73 Milliarden Euro (1,76 Milliarden Euro) kosten lassen. Für die Entschädigung von NS-Opfern sind 487,85 Millionen Euro (518,36 Millionen Euro) eingeplant.
Der Bundesrechnungshof in Bonn soll schließlich 124,54 Millionen Euro (117,37 Millionen Euro) ausgeben können. (hau)