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Wesentliche Teile des sogenannten Sparpakets der Bundesregierung werden am Donnerstag, 30. September 2010, erstmals im Deutschen Bundestag beraten. Ab etwa 15.25 Uhr steht das Maßnahmenbündel als Haushaltsbegleitgesetz 2011 (17/3030), wie es offiziell heißt, zur einstündigen ersten Lesung auf der Tagesordnung. In den kommenden Wochen wird der Haushaltsausschuss den Regierungsentwurf zusammen mit dem Haushaltsgesetz 2011 beraten. Die Bundesregierung beziffert die Entlastung für den Bundeshaushalt durch das Haushaltsbegleitgesetz bis 2014 auf rund 20 Milliarden Euro. Das ist ein Viertel der Gesamteinsparungen, die sich das Kabinett bis 2014 vorgenommen hat, um die Vorgaben der "Schuldenbremse" des Grundgesetzes und die Defizitgrenze des Europäischen Stabilitäts -und Wachstumspaktes einhalten zu können.
Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes ist ein neues Luftverkehrsteuergesetz, mit dem Abflüge von einem deutschen Flughafen aus pro Fluggast besteuert werden. Für Flüge innerhalb Deutschlands, in europäische Länder einschließlich Russlands und der Türkei sowie nach Tunesien, Algerien und Marokko sollen acht Euro pro Person fällig werden, für Flüge in andere afrikanische Länder, in den Nahen Osten und nach Zentralasien 25 Euro und in alle übrigen Länder 45 Euro.
Die Regierung erhofft sich davon jährliche Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro. Steuerschuldner sind die Luftverkehrsunternehmen.
Zur Einnahmeverbesserung sollen auch Änderungen der Insolvenzordnung beitragen, die die Rolle der öffentlichen Hand als Gläubiger stärken. Anders als andere Gläubiger könne sich der Fiskus seine Schuldner nicht aussuchen und habe daher auch keine Möglichkeiten, seine Ansprüche mit Sicherheiten zu unterlegen, heißt es zur Begründung.
Steuerforderungen sollen im Insolvenzfall zu "Masseverbindlichkeiten" aufgewertet werden und die Aufrechnung von Steuerschulden soll ohne Einschränkungen möglich sein.390 Millionen Euro werden an Mehreinnahmen dadurch erwartet.
Wer Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezieht, soll künftig nicht mehr rentenversicherungspflichtig sein, was Ausgaben von 1,85 Milliarden Euro für den Bund einsparen würde. Wegfallen soll auch der befristete Zuschlag, der bislang übergangsweise gezahlt wird, um die Differenz zwischen einem vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II auszugleichen. 210 Millionen Euro werden dadurch zusätzlich erwartet.
Auch sollen den Rentenversicherungsträgern die Aufwendungen für Leistungen, die auf die deutsche Vereinigung zurückzuführen sind, künftig nicht mehr erstattet werden, was zu 300 Millionen Euro zusätzlich führen soll.
Beim Elterngeld will die Regierung den Anteil ab einem zu berücksichtigenden Einkommen von 1.200 Euro monatlich von 67 auf 65 Prozent senken, was 155 Millionen Euro bringen soll. Bei Beziehern von Sozialleistungen, vor allem Arbeitslosengeld II, soll das Elterngeld künftig angerechnet werden. Die Mehreinnahmen dadurch werden auf 500 Millionen Euro taxiert.
Im Wohngeldgesetz will die Regierung den zum 1. Januar 2009 eingeführten Heizkostenanteil wieder streichen. Erhoffte Gesamtersparnis: 140 Millionen Euro im Jahr 2011.
Den Rotstift ansetzen will die Regierung auch beim Energiesteuer- und beim Stromsteuergesetz. So soll die Nutzung von Steuerbegünstigungen für das produzierende Gewerbe und für die Land- und Forstwirtschaft auf "förderungswürdige Sachverhalte" begrenzt werden.
Ebenso sollen Unternehmen mit geringerem Energiebedarf durch eine Anhebung der Sockelbeträge und der ermäßigten Steuersätze von Begünstigungen ausgeschlossen werden. Unvermeidbar sei auch eine Absenkung des Spitzenausgleichs für besonders energieintensive produzierende Unternehmen. Dies soll 2011 zu Mehreinnahmen von 1,34 Milliarden Euro führen.
Der Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2011 einmalig einen weiteren Zuschuss von zwei Milliarden Euro erhalten.
Die Einsparungen durch das Haushaltsbegleitgesetz insgesamt verteilen sich den Planungen zufolge auf 3,78 Milliarden Euro 2011, 5,74 Milliarden Euro 2012, 6.04 Milliarden Euro 2013 und 5,16 Milliarden Euro 2014. (vom)