Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2010 > Beschlüsse 29. September bis 1. Oktober 2010
Der Bundestag hat von Mittwoch, 29. September, bis Freitag, 1. Oktober 2010, folgende Beschlüsse gefasst:
Einsprüche gegen Ausschluss zurückgewiesen: Einsprüche mehrerer Abgeordneter der Fraktion Die Linke gemäß Paragraf 39 der Geschäftsordnung gegen ihren Ausschluss von den Bundestagssitzungen am 29. und 30. September hat der Bundestag am 29. September 2010 zurückgewiesen. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) hatte die Abgeordneten Herbert Behrens, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger sowie Michael Schlecht am 17. September 2010 aus der Bundestagssitzung ausgeschlossen, weil sie T-Shirts gegen das Bahn-Projekt Stuttgart 21 getragen hatten.
20 Jahre Deutsche Einheit: Der Bundestag hat am Donnerstag zwei Entschließungsanträge zu der vereinbarten Debatte "20 Jahre Deutsche Einheit“ der Fraktionen von SPD (17/3078) und Die Linke (17/3079) abgelehnt. Die SPD hatte in ihrem Antrag gefordert, dass das Erreichen der "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ oberste Priorität haben müsse. Dazu solle die Aufbau-Ost-Politik auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, die ostdeutschen Länder wirtschaftlich voranzubringen. Der Entschließungsantrag der Linksfraktion sah vor, eine Gesetzesfolgenabschätzung für Ostdeutschland einzuführen, mit der geprüft werden sollte, welche Auswirkungen diese Gesetze auf Ostdeutschland und gegebenenfalls auf strukturschwache westdeutsche Regionen haben. Zudem solle der "Erfahrungsvorsprung Ost vom Gesundheitsbereich auf andere Politikfelder wie das Niveau öffentlicher Kinderbetreuung“ ausgedehnt werden.
Keine Erhöhung von Hartz IV auf mehr als 400 Euro: Zwei Anträge der Fraktionen von SPD (17/880) und Bündnis 90/Die Grünen (17/675), in dem sie jeweils gefordert hatten, Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar zu den Hartz-IV-Regelsätzen zu ziehen, hat der Bundestag am 30. September mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Die Grünen hatten unter anderem gefordert, die Regelsätze für Erwachsene auf 420 Euro zu erhöhen und die Regelsätze für Kinder nach den Empfehlungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes anzuheben. Der Entscheidung des Bundestages lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/2092) zugrunde. Ebenfalls abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2921), in dem die Abgeordneten forderten, die Hartz-IV-Regelsätze so auszugestalten, dass sie dem sozialstaatlichen Gebot der Deckung des soziokulturellen Existenzminimums für ein menschenwürdiges Leben für alle Menschen Rechnung tragen. Grundlage der Entscheidung war ebenfalls eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/3081).
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 30. September, Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 129 bis 137 übernommen (17/2951, 17/2952, 17/2953, 17/2954, 17/2955, 17/2956, 17/2957, 17/2958, 17/2959).
ELENA wird nicht ausgesetzt: Bündnis 90/Die Grünen sind im Bundestag mit einem Antrag (17/658) gescheitert, nach dem die Datenübermittlung im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) sofort ausgesetzt werden sollte. Die Grünen hatten ihren Antrag, der auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (17/1553) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde, damit begründet, dass die gesetzlichen Regelungen zum ELENA-Verfahren einer gründlichen Überprüfung bedürfen. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, die Linksfraktion stimmte wie Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag.
Tierschutz-TÜV abgelehnt: Ein Antrag derSPD-Fraktion (17/2143), in dem sie ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren zur tierschutzgerechten Haltung von Legehennen gefordert hatte, ist vom Bundestag abgelehnt worden. Eine entsprechende Verordnung zur zügigen Einführung eines "Tierschutz-TÜV“ hätte bis spätestens Anfang 2012 in Kraft treten sollen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/2912) zugrunde. Abgelehnt wurden ebenfalls drei Anträge von SPD (17/2017), Die Linke (17/1601) und Bündnis 90/Die Grünen (17/2006), in denen sie jeweils gefordert hatten, die Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen in Deutschland und der EU zu verbessern. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/2962) zugrunde.
Keine Bundesstatistik über Wohnungslosigkeit: Ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/2434), wonach die Bundesregierung "unverzüglich“ das Ausmaß der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland amtlich statistisch erfassen lassen soll, ist am Donnerstag vom Bundestag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/3084) abgelehnt worden. Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP, für den Antrag die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD-Fraktion enthielt sich.
Antrag zum Zusatzprotokoll des UN-Sozialpakts abgelehnt: Einen Antrag der SPD-Fraktion (17/1049), wonach die Bundesregierung das Zusatzprotokoll über ein Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Sozialpakt schnell unterzeichnen und ratifizieren soll, hat der Bundestag am 30. September mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der SPD-Fraktion auch die Abgeordneten von Bündnis 90/die Grünen. Die Linksfraktion enthielt sich (17/3085). Das Zusatzprotokoll ermögliche, dass Einzelpersonen oder Gruppen Beschwerden einlegen können, wenn sie die im UN-Sozialpakt festgeschriebenen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte) verletzt sehen und den nationalen Ausweg ausgeschöpft haben. Hierdurch würden die WSK-Rechte in ihrer Bedeutung gestärkt und den bürgerlichen und politischen Rechten gleichgesetzt, hatten die Sozialdemokraten ihre Forderung begründet. Zum UN-Sozialpakt lag auch ein Bericht des Menschenrechtsausschusses (17/3108) vor
Bundesbesoldungsanpassungsgesetz 2010/2011: Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1878, 17/2066), der vorsieht, dass die Bezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger im Bund bis Sommer kommenden Jahres schrittweise steigen sollen, hat der Bundestag in veränderter Fassung am 30. September verabschiedet. Nach einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/3086) werden etwa die Amtsbezüge der Mitglieder der Bundesregierung sowie der parlamentarischen Staatssekretäre von den vorgesehenen Bezügeerhöhungen 2010/2011 ausgenommen. Zu dem Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes hat der Haushaltsausschuss auch einen Bericht vorgelegt (17/3087).
Gesetze über bilaterale Steuerabkommen verabschiedet: Der Bundestag hat mehrerer Gesetzentwürfe zu bilateralen Abkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerung mit Syrien (17/2251), Malaysia (17/2252), Bulgarien (17/2253), Großbritannien und Nordirland (17/2254) sowie Belgien (17/2255) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen. Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (17/2571).
Geschäftsordnungsantrag abgelehnt: Mit der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am Freitag, 1. Oktober, einen Geschäftsordnungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, kurzfristig eine Debatte über die Vorkommnisse bei der Demonstration gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21" am 30. September in der baden-württembergischen Landeshauptstadt auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Für die Annahme wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen.
Leiharbeit: Der Bundestag hat am Freitag, 1. Oktober, mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP drei Anträge der Oppositionsfraktionen SPD (17/1155), Die Linke (17/426) und Bündnis 90/Die Grünen (17/551) zum Thema Leiharbeit abgelehnt. Ziel der Initiativen war es, strengere gesetzliche Rahmenbedingungen für die Leiharbeit zu entwickeln. Die Fraktionen hatten gefordert, damit unter anderen gegen Lohndumping vorzugehen. Grundlage der Entscheidung war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/3082). (nt)