Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2010 > Banken-Restrukturierungsgesetz
Lob von der Koalition, Zurückhaltung bei der Opposition. So fällt das Echo auf das von der Bundesregierung vorgelegte Banken-Restrukturie- rungsgesetz (17/3024) aus, das der Bundestag am Freitag, 1. Oktober 2010, in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen hat. Ziel des Gesetzes sei es, so der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Hartmut Koschyk (CSU), durch ein Reorganisations- verfahren in Schwierigkeiten geratene "systemrelevante Banken" sanieren und reorganisieren zu können.
So könnten "bedrohliche Dominoeffekte" verhindert werden, sagte Koschyk. Sollte es dennoch zu einer Krise kommen, so Koschyk, werde es einen besseren Schutz für den Steuerzahler geben und der Bankensektor über die Bankenabgabe an künftigen Krisenkosten beteiligt.
Der Finanzstaatssekretär kündigte zudem an, im Zusammenhang mit diesem Gesetzesvorhaben eine Regelung auf den Weg bringen zu wollen, der die Kappung variabler Gehaltsbestandteile - also Bonuszahlungen - bei gestützten Banken ermöglichen soll.
Als einen "weiteren Mosaikstein im großen Gesamtkunstwerk der christlich-liberalen Bundesregierung bei der Neuordnung der Finanzmärkte" bezeichnete der FDP-Abgeordnete Björn Sänger die Vorlage. Bisher seien bestimmte große Kreditinstitute, die als "systemrelevant" eingestuft wurden, vom Risiko einer Pleite "entkoppelt" gewesen, sagte Sänger. Dies habe in einigen Fällen zu einer unangemessenen Risikobereitschaft des Managements geführt.
Nun werde ein Rechtsrahmen geschaffen, der auch ein "kontrolliertes Ausscheiden" aus dem Markt ermöglichen solle. Zugleich sei ein branchenfinanzierter Fonds zur Stabilisierung des Finanzsystems vorgesehen. Diese "Bankenabgabe" solle dafür sorgen, dass in der Zukunft bei Krisen der daraus gebildete Fonds einspringen könne.
Auch wenn vieles an dem Gesetzentwurf richtig sei, führe doch die Art der Bankenabgabe "in die Irre", urteilte der SPD-Abgeordnete Manfred Zöllmer. Zum einen sorge sie nicht dafür, dass die Banken an den Kosten der aktuellen Krise beteiligt würden, was "nicht akzeptabel" sei. Zudem seien Filialen "grenzüberschreitender Banken" nicht von der Abgabe betroffen.
"Der Fonds bietet auch keine ausreichende Vorsorge vor zukünftigen Krisen", sagte Zöllmer. Die richtige Alternative, so der SPD-Politiker, sei die Finanzmarktransaktionssteuer. "Das ist unser Weg", machte er deutlich.
Für eine solche Finanzmarktransaktionssteuer sprach sich auch Richard Pitterle von der Linksfraktion aus. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthalte seiner Ansicht nach nur "kosmetische Veränderungen". Nötig wäre ein Gesetz, dass die richtigen Lehren aus der Finanzkrise zieht und die Schuldigen zur Kasse bittet, sagte Pitterle.
Mit der Bankenabgabe, die 1,3 Milliarden Euro in den Fonds bringen solle, sei man angesichts der 480 Milliarden Euro an Bürgschaften, die bei der aktuellen Krise bereitgestellt wurden, nicht gewappnet für eine kommende Krise. Der Linkenabgeordnete warf der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf lediglich "die Öffentlichkeit beruhigen und mit Scheinaktivitäten einlullen zu wollen".
Das Gesetz beantworte nicht die Frage, wer für die aktuelle Krise zahlen solle, bemängelte auch der Finanzexperte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Gerhard Schick. Die Koalition verweigere hier die Antwort.
Das Sparpaket zeige jedoch wo es lang gehen solle. "Erst kündigen Sie groß an, dass die Wirtschaft etwas tragen soll. Dann wird aber nach und nach deutlich, dass die Lasten doch bei den Bürgern landen", sagte Schick. Gleichwohl seien in dem Gesetz "viele vernünftige Sachen drin". Es könne dazu beitragen, für mögliche künftige Krisen einen Fonds aufzubauen und ein Verfahren für die Rettung "mittelgroßer Banken" bereitzustellen.
"Bei den zehn bis fünfzehn größten Banken lässt es sich aber nicht umsetzen", sagte der Grünen-Politiker. Insofern könne auch das Versprechen, der Steuerzahler solle nicht mehr herangezogen werden, mit dem Gesetz nicht eingelöst werden.
Der Finanzexperte der Unionsfraktion, Leo Dautzenberg, machte deutlich, dass das Gesetz auf einen Restrukturierungsfonds und nicht auf einen Rettungsfonds abziele. Dautzenberg räumte ein: "Wir können nie einen Rettungsfonds in der Größenordnung generieren, mit dem eine große systemische Bank gerettet werden kann."
Dennoch ziehe das Gesetz die richtigen Konsequenzen aus den Verwerfungen. So würden die vorgesehenen Restrukturierungsmaßnahmen staatliche Eingriffe vorsehen, die „drastisch und eingreifend“ seien. Vor diesem Hintergrund sprach sich Dautzenberg für eine baldige Neustrukturierung der Finanzaufsicht aus. (hau)