Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2010 > Klimaschutzgesetz
Die Bundesregierung soll die auf der UN-Klimakonferenz von Kopenhagen Ende 2009 unverbindlich vereinbarten Ziele sowie das erklärte Klimaziel der Bundesregierung, den Kohlendioxidausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu reduzieren, gesetzlich verankern, fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen und sprechen sich für ein nationales Klimaschutzgesetz aus. Während die SPD in ihrem Antrag (17/3172) fordert, mit Hilfe eines solchen Gesetzes die Verbindlichkeit der Klimaziele zu stärken sowie "Verlässlichkeit zu schaffen und der Vorreiterrolle gerecht zu werden“, verlangen die Grünen in ihrem Antrag (17/2485) darüber hinaus, "sich in der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass das gemeinsame Klimaschutzziel für 2020 ohne Vorbedingungen auf 30 Prozent Emissionsminderung gegenüber dem Jahr 1990 erhöht wird“.
Über die Anträge der beiden Fraktionen berät der Bundestag am Donnerstag, 7. Oktober 2010, ab etwa 13.15 Uhr eine Stunde lang. Der Umweltausschuss hat bereits empfohlen, Anträge von SPD (17/522), Die Linke (17/1575) sowie Bündnis 90/Die Grünen (17/132) zum Thema abzulehnen (17/2318).
In ihrem Antrag hatte die SPD-Fraktion analog zum Antrag der Grünen gefordert, dass die EU das Ziel beschließen soll, eine ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 Prozent gegenüber 1990 bedingungslos zu senken. Zudem solle die Bundesregierung andere Industrieländer dazu bewegen, sich Treibhausgasminderungsziele zu setzen, mit denen insgesamt das Erreichen des in Kopenhagen unverbindlich vereinbarten Ziels möglich wird, die Erderwärmung um zwei Grad zu senken.
Auch fordert die Fraktion, über die unverbindlich geschlossenen Vereinbarungen von Kopenhagen hinaus Maßgaben zu erarbeiten, eigene Vorstellungen voranzutreiben und erstmals verbindlich über 2020 hinausgehende Klimaziele festzulegen sowie diese in einem Klimaschutzgesetz zu beschließen.
Die Linke war in ihrem Antrag noch einen Schritt weiter gegangen und hatte ein deutsches Klimaschutzgesetz gefordert, das Kohlendioxid (CO2) als Schadstoff definiert und ein nationales Klimaschutzziel bis 2020 in Höhe von mindestens 50 Prozent Treibhausgasminderung vorsieht - anstelle der bisher unverbindlich vereinbarten 40 Prozent.
Die Bundesregierung solle außerdem einen Sanktionsmechanismus festschreiben für den Fall der Nichterfüllung der festgelegten Klimaziele und darüber hinaus jährlich einen Klimaschutzbericht vorlegen, so die Forderung der Linksfraktion.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen hatte vorgesehen, ein nationales Klimaschutzgesetz vorzulegen, das ein Einsparungsziel für Treibhausgasemissionen von mindestens 40 Prozent bis 2020 auf der Basis von 1990 verbindlich festschreibt sowie für 2050 ein Minderungsziel für die Treibhausgasemissionen von mindestens 90 Prozent gegenüber 1990 festlegt.
Außerdem sollen nach Willen der Fraktion Zwischenziele benannt und die Erstellung entsprechender Aktionspläne vorgeschrieben werden. Auch sollen die auf europäischer Ebene vorgesehenen Sanktionen bei Zielverfehlung in das deutsche Recht übernommen und eine Verpflichtung vorgesehen werden, zusätzliche Haushaltsmittel für den Klimaschutz zur Verfügung zu stellen.
Demgegenüber begründeten die Koalitionsfraktionen im Umweltausschuss ihre Ablehnung dieser Anträge der Opposition mit verschiedenen Einwänden. So räumt die CDU/CSU-Fraktion zwar ein, dass es notwendig und richtig sei, das unkonditionierte 40-Prozent-Ziel weitezuverfolgen und innerhalb der Bundesregierung eine Diskussion über die Festlegung eines unkonditionierten 30-Prozent-Ziels auf EU-Ebene zu führen.
Die in den Anträgen aufgeworfene Frage nach Instrumenten sei aber nicht die entscheidende. Entscheidend sei die Frage der Glaubwürdigkeit, die daraus erwachse, dass ambitionierte Ziele existieren.
Die FDP stellte im Ausschuss klar, sie habe sich in der letzten Wahlperiode für das unkonditionierte 30-Prozent-Ziel in der EU ausgesprochen. Nach den Erfahrungen in Kopenhagen sei es jedoch klüger, an der Position der EU zunächst einmal festzuhalten.
Zunächst bedürfe es intensiver Beratungen auf EU-Ebene statt Vorfestlegungen kraft nationaler Vorratsbeschlüsse. Unklar sei zudem, ob europäisch vorgesehene Sanktionen eins zu eins in deutsches Recht übertragen werden können. Die Notwendigkeit, eine Klimaschutzkommission einzusetzen, erschließe sich nicht. (jmb)