Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2010 > Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht
Mit dem Staatsangehörigkeits- und dem Aufenthaltsrecht befasst sich der Bundestag am Donnerstag, 28. Oktober, in einer 75-minütigen Debatte ab 11.50 Uhr. Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (17/3411) vorgelegt, der in erster Lesung beraten werden soll. Zugleich will der Bundestag über einen weiteren Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (17/3039) abstimmen.
Die Grünen wollen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erleichtern. Die Betroffenen sollen nicht mehr gezwungen werden, sich mit Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen bereits dann Deutsche werden, wenn ein Elternteil seit sechs Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Ebenso will die Fraktion die Fristen für die Einbürgerung verkürzen und den Grundsatz, Mehrstaatigkeit zu vermeiden, aufgeben. Zudem sollen unter 23-Jährige von der Pflicht, den Lebensunterhalt eigenstündig zu sichern, ausgenommen werden, wenn sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden oder eine solche abgeschlossen haben. Eine Prüfung soll auch bei Rentnerinnen und Rentnern unterbleiben, die Grundsicherung im Alter beziehen.
Ferner sollen unter 14-Jährige von der Pflicht zur Sprachprüfung befreit werden. Eine Härtefallregelung soll es erlauben, bei Analphabeten von der Prüfung schriftlicher Sprachkenntnisse abzusehen. Auch sollen über 54-Jährige, die sich 15 Jahre in Deutschland aufgehalten haben, keine Sprachprüfung ablegen müssen. Den so genannten Einbürgerungstest will die Fraktion aufheben.
Im Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes fordert die Fraktion, die Mindestgehaltsgrenze für die Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte auf 40.000 Euro abzusenken, weil die Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten durch eine zu hohe Mindestgehaltsgrenze behindert werde.
Bislang erlaubt das Aufenthaltsgesetz Wissenschaftlern mit besonderen fachlichen Kenntnissen, Lehrpersonen und wissenschaftlichen Mitarbeitern in herausgehobener Funktion, sowie Spezialisten und leitenden Angestellten, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten, den Aufenthalt in Deutschland. Das Jahresgehalt muss in diesem Jahr in den alten Ländern also mindestens 66.000 Euro und in den neuen Ländern mindestens 55.800 Euro betragen.
Der federführende Innenausschuss hat den Gesetzentwurf bereits am 6. Oktober mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Linksfraktion bei Enthaltung der SPD abgelehnt (17/3241). (vom)