Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2010 > Beschlüsse des Bundestages vom 27. bis 29. Oktober 2010
Der Bundestag hat vom 27. bis 29. Oktober 2010 folgende Beschlüsse gefasst:
Europäischer Rat in Brüssel am 28. und 29. Oktober: Den Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/3408) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 27. Oktober zum Europäischen Rat in Brüssel am 28. Und 29. Oktober sowie zum Gipfel der 20-Staaten am 11.und 12. November im südkoreanischen Seoul hat der Bundestag mit Koalitionsmehrheit angenommen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bis Mitte 2013 Umschuldungsregeln für Staaten der Eurozone entwickelt werden, die auch gesamtwirtschaftliche Fragen hinsichtlich des Verzichts von Gläubigern auf Teile ihrer Forderung einbeziehen. Sollte ein solches Insolvenzrecht von einer Staatenmehrheit nicht mitgetragen werden, solle die Regierung ihre Zustimmung zur Unterstützung zahlungsunfähiger Euro-Länder davon abhängig machen, dass diese zuvor ein Umschuldungsverfahren durchlaufen haben, in dem Gläubiger auf erhebliche Teile ihrer Forderungen verzichtet haben. Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag der Linken (17/3412) dazu ab. Die Fraktion hatte unter anderem gefordert, dass die Bundesregierung den Forderungen der in Deutschland und europaweit stattfindenden Protesten gegen unsoziale Kürzungsprogramme Rechnung trägt. (vom)
Laufzeiten von Atomkraftwerken verlängert: Mit 308 Ja-Stimmen bei 289-Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 28. Oktober in namentlicher Abstimmung dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur elften Änderung des Atomgesetzes (17/3051) zugestimmt. Dem Koalitionsentwurf zur zwölften Änderung des Atomgesetzes (17/3052) stimmten 320 Abgeordnete zu, 273 lehnten sie ab, es gab drei Enthaltungen. Beide Gesetzentwürfe wurden unverändert angenommen. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/3409, 17/3453). Damit werden die Laufzeiten der 17 Kernkraftwerke in Deutschland befristet verlängert, und zwar um durchschnittlich zwölf Jahre. Bei Meilern mit Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs bis einschließlich 1980 wird die Laufzeit um acht Jahre verlängert, bei den jüngeren um 14 Jahre. Den Kraftwerken werden zusätzliche Rechte zur Erzeugung von Strommengen eingeräumt. Neue Kernkraftwerke werden nicht mehr genehmigt. Darüber hinaus werden für die Betreiber neue Pflichten eingeführt und bestehende ausgeweitet. Unter anderem müssen sie die Geldmittel und das Personal zur Verfügung stellen, das erforderlich ist, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten und das Personal aus- und fortzubilden. Eingeführt wird eine Pflicht zur Überprüfung und Bewertung der Anlagen im Abstand von zehn Jahren. Die Betreiber müssen ferner weitere Vorsorge gegen Risiken treffen. Auch können zur Errichtung von Endlagern für radioaktive Abfälle Enteignungen vorgenommen werden. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen, für die Oppositionsfraktionen gegen die Entwürfe gestimmt.
In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag 24 Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen zur elften Änderung des Atomgesetzes ebenso mehrheitlich ab (17/3486, 17/3487, 17/3488, 17/3489, 17/3490, 17/3491, 17/3492, 17/3493, 17/3494, 17/3495, 17/3496, 17/3497, 17/3498, 17/3499, 17/3527, 17/3531, 17/3532, 17/3533, 17/3534, 17/3535, 17/3536, 17/3537, 17/3538, 17/3539) wie drei Änderungsanträge der Fraktion zur zwölften Änderung des Atomgesetzes (17/3528, 17/3529, 17/3530). Keine Mehrheit fanden bei Enthaltung von SPD und Grünen auch Entschließungsanträge der Linksfraktion (17/3439) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (17/3485), dem neben den Grünen noch Die Linke zustimmte.
Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" beschlossen: Mit 321 Ja-Stimmen bei 271 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Bundestag am 28. Oktober das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds“ in geänderter Fassung angenommen. Die Opposition lehnte den Entwurf von CDU/CSU (17/3053) ab, dem zuvor der Haushaltsausschuss zugestimmt hatte (17/3405). Damit werden ab 2011 zusätzliche Mittel für innovative Technologien bei der Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Nutzung von Energie bereitgestellt. Grundlage der Finanzierung sind vor allem die Mehreinnahmen aus der Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken sowie ab 2013 Mehreinnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate.
Ja zur Kernbrennstoffsteuer: Mit 319 Ja-Stimmen bei 269 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Bundestag am 28. Oktober der Einführung einer Kernbrennstoffsteuer zugestimmt. Den Entwurf von CDU/CSU und FDP zum Kernbrennstoffsteuergesetz (17/3054) stimmten die Oppositionsfraktionen nicht zu. Der Bundestag folgte der Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/3405), die Koalitionsvorlage nicht zu ändern. Damit wird der Verbrauch von Kernbrennstoffen im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 besteuert. Die Steuer entsteht dadurch, dass ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe in einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden und eine sich selbst tragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Die Steuer soll dem Bundeshaushalt jährlich 2,3 Milliarden Euro einbringen.
Energiekonzept soll umgesetzt werden: Mit der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am 28. Oktober einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/3050) angenommen, das Energiekonzept der Bundesregierung umzusetzen und den „Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien“ zu beschreiten. Darin heißt es unter anderem, dass eine Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern notwendig sein werde, bis leistungsstarke energiespeicher und neue Transportnetze für erneuerbare Energien geschaffen sind. Ein Förderprogramm für Kraft-Wärme-Kopplung soll kleinere Anbieter auf dem Markt fossil erzeugter Energie stärken. Der Bundestag nahm zugleich das „Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ mit einem Monitoring und Zwischenbericht zum Zehn-Punkte-Sofortprogramm (17/3049) zur Kenntnis. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/3402). Gegen das Votum der Koalition bei Enthaltung der Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der SPD (17/3426) ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, ihr Energiekonzept zurückzuziehen.
Mindestgehaltsgrenze nicht gesenkt: Der Bundestag hat am 28. Oktober einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (17/3039) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/3241) bei Enthaltung der SPD abgelehnt, die Mindestgehaltsgrenze für die Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte auf 40.000 Euro abzusenken, weil die Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten durch eine zu hohe Mindestgehaltsgrenze behindert werde. Bislang erlaubt das Aufenthaltsgesetz Wissenschaftlern mit besonderen fachlichen Kenntnissen, Lehrpersonen und wissenschaftlichen Mitarbeitern in herausgehobener Funktion, sowie Spezialisten und leitenden Angestellten, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten, den Aufenthalt in Deutschland. Das Jahresgehalt muss in diesem Jahr in den alten Ländern also mindestens 66.000 Euro und in den neuen Ländern mindestens 55.800 Euro betragen.
Vermittlungsergebnis zur Bankenrichtlinie angenommen: Der Bundestag hat am 28. Oktober ohne Debatte einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/3312) zu dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720, 17/1803, 17/2472) angenommen. Der Bundesrat hatte zuvor den Vermittlungsausschuss angerufen (17/3037). Zur Auszählung der Stimmen im Plenum war ein Hammelsprung erforderlich, die Abgeordneten mussten also zuvor den Plenarsaal verlassen. 294 Abgeordnete stimmten für, 222 gegen den Vermittlungsvorschlag. Die Einigung sieht vor, dass die Übergangsfrist für den Bankenselbstbehalt bei Verbriefungstransaktionen um zwei Jahre bis Ende 2014 verlängert wird. Erst ab dem Jahr 2015 gilt dann der zehnprozentige Selbstbehalt.
Kein Gesetz zum EFSF-Rahmenvertrag: Einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2412), wonach auch der Bundestag dem Vertrag über den Euro-Schutzschirm zustimmen soll, haben die Abgeordneten am 28. Oktober abgelehnt. Die Linke stimmte wie die Grünen für den Antrag, die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Grundlage der Abstimmung war eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (17/3126). Nach Meinung der Grünen-Fraktion spricht viel dafür, dass der Vertrag, der zwischen den Euro-Staaten und der nach luxemburgischen Recht gegründeten ”European Financial Stability Facility“ (EFSF) abgeschlossen wurde, vor seiner Ratifikation ”der gesetzlichen Zustimmung des Deutschen Bundestages“ bedürfe. Er begründe ”auch politisch wichtige völkerrechtliche Bindungen und Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu anderen Euro-Staaten“.
Viertes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung angenommen: Die Beiratsmitglieder der Wirtschaftsprüferkammer werden künftig in unmittelbarer, freier und geheimer Briefwahl gewählt. Das hat der Bundestag am 28. Oktober mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD, bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Die Wahl der Beiratsmitglieder durch eine Wahlversammlung wird abgeschafft, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (17/2628, 17/3467).
Begleitetes Fahren ab 17 wird Dauerrecht: Das ”begleitende Fahren ab 17“ wird Dauerrecht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3022) hat der Bundestag am 28. Oktober einstimmig angenommen. Bisher war der Modellversuch bis zum 31. Dezember 2010 begrenzt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (17/3450) zugrunde.
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon: Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Bundesrecht an den Vertrag von Lissabon im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/3118) hat der Bundestag am 28. Oktober verabschiedet. Nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 sind vor allem redaktionelle Änderungen im Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erforderlich. Weil die Europäische Union als Rechtsnachfolgerin an Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten ist, werden unter anderem die ”Europäische Gemeinschaft“ durch die Worte ”Europäische Union“ ersetzt. Die Anpassungen betreffen Gesetze wie zum Beispiel das Gentechnikgesetz, das Tierseuchengesetz und das Pflanzenschutzgesetz. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses zugrunde.
Waffenembargo gegen Somalia, Liberia, Myanmar und Guinea: Die Außenwirtschaftsverordnung wird durch die 90. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (17/2822) geändert. Dabei geht es vor allem die Umsetzung des Waffenembargos gegen Eritrea und die Anpassung der Waffenembargos gegen Somalia, gegen Liberia, gegen Myanmar sowie gegen Guinea. Der Bundestag hat am 28. Oktober mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke empfohlen, nicht die Aufhebung der Verordnung zu verlangen. Grundlage der Entscheidung war eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/3141).
Entschließung zu Uganda angenommen: Eine Entschließung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat der Bundestag einstimmig angenommen, eine Unterrichtung (17/859) über eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität in Uganda zur Kenntnis genommen. Grundlage der Entscheidung war eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/2960).
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 28. Oktober Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 147 bis 152 übernommen (17/3223, 17/3224, 17/3225, 17/3226, 17/3227, 17/3228).
Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossen: Mit 319 Ja-Stimmen bei 260 Nein-Stimmen hat der Bundestag am 28. Oktober den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsbegleitgesetz 2011 (17/3030, 17/3361) in geänderter Fassung beschlossen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/3406, 17/3452), der eine Reihe von Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen hatte. Die Oppositionsfraktionen stimmten in zweiter Lesung gegen das Gesetz. Das Gesetz enthält als Teil des Sparpakets der Regierung mehrere Sparmaßnahmen, die bis 2014 zu Einsparungen im Bundeshaushalt von rund 20 Milliarden Euro führen sollen. Vorgesehen ist unter anderem, eine Luftverkehrssteuer für Abflüge in Deutschland, gestaffelt nach der Entfernung vom Zielort, einzuführen. Dem Gesundheitsfonds soll 2011 ein einmaliger Zuschuss von zwei Milliarden Euro gewährt werden. Die Rentenversicherungspflicht von Hartz-IV-Empfängern wird gestrichen. Das Elterngeld für Gutverdiener ab 250.000 Euro Jahreseinkommen hat der Haushaltsausschuss gestrichen. Ebenso milderte er die zunächst geplanten Einschränkungen der Energiesteuerbegünstigung für energieintensive Unternehmen etwas ab. Abgelehnt hat der Bundestag einen Änderungsantrag der SPD (17/3548) in namentlicher Abstimmung mit 321 nein-Stimmen bei 195 Ja-Stimmen und 95 Enthaltungen. Darin hatte die Fraktion gefordert, dass Änderungen beim Elterngeld insgesamt unterbleiben sollten. Abgelehnt wurden ferner vier Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/3442, 17/3443, 17/3444, 17/3445). Keine Mehrheit fanden Ebenfalls Entschließungsanträge der SPD (17/3454) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/3440).
Qualitätsoffensive in der Berufsbildung: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 28. Oktober aufgefordert, die Übergänge von der Schule in die Ausbildung zu forcieren sowie besser zu begleiten und zu unterstützen. Das Interesse an den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik müsse vom Kindesalter an gefördert und einer geschlechterspezifischen Aufteilung bestimmter Berufe entgegengewirkt werden. Das Parlament nahm einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/1435) gegen die Stimmen der Opposition an. Abgelehnt wurden Anträge der SPD (17/1759, 17/1745), der Linken (17/1734) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/541) ab und nahm den Berufsbildungsbericht 2010 der Bundesregierung (17/1550) zur Kenntnis. Die SPD hatte unter anderem einen Rechtsanspruch auf eine Berufsausbildung durch staatliche Förderung sowie den Erlass von Rechtsverordnungen durch die Länder verlangt, um allen jungen Menschen einen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Die Linke forderte eine umlagefinanzierte Ausbildung, um Ausbildungsplätze im dualen System anbieten zu können. Die Grünen hatten die Regierung aufgerufen, das System DualPlus auszubauen, um das Ausbildungssystem unabhängiger von der konjunkturellen Lage zu machen.
Bankenabgabe beschlossen: Der Bundestag hat am 28. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (17/3024, 17/3362) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/3240, 17/3547) angenommen. Die Grünen und Die Linke stimmten gegen das Gesetz, die SPD enthielt sich. Darin ist ein zweistufiges Verfahren zur Sanierung und Reorganisation von Banken geregelt, um Schieflagen vor einer Insolvenz durch frühes Eingreifen auf der Ebene der Geschäftsführung zu beseitigen. Bei Risiken für die Stabilität des Finanzsystems wird ein Reorganisationsverfahren eingeleitet, das Eingriffe in Rechte der Gläubiger und die Einbeziehung der Anteilsinhaber ermöglicht. Ein Restrukturierungsfonds finanziert die Restrukturierung und geordnete Abwicklung einer systemrelevanten Bank. Er wird durch Beiträge sämtlicher Kreditinstitute entsprechend ihrem systemischen Risiko (Bankenabgabe) gespeist. Die Zielgröße des Fonds wurde auf 70 Milliarden Euro festgelegt. Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, seinem Finanzausschuss nach zwei Jahren über die Erfahrungen mit dem Gesetz zu berichten. Ein Entschließungsantrag der SPD (17/3471) wurde bei Enthaltung der Linken und der Grünen abgelehnt, ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/3472) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen.
Bundestag beschließt Jahressteuergesetz 2010: Gegen das Votum der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am 28. Oktober den Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (17/2249, 17/2823) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/3449, 17/3549) beschlossen. Das Gesetz enthält eine Fülle von steuerrechtlichen Änderungen. Unter anderem sollen eingetragene Lebenspartner mit Eheleuten im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Grunderwerbsteuerrecht gleichgestellt werden. Für das häusliche Arbeitszimmer wird der Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug bis zu 1.250 Euro teilweise wieder zugelassen. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften sind bis zu 2.100 Euro pro Jahr ab 2011 von der Steuer befreit. Der Bundestag lehnte Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/3468, 17/3469) ab, letzteren in namentlicher Abstimmung mit 316 Nein-Stimmen bei 242 Ja-Stimmen. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der Fraktion (173470), der wie der namentlich abgestimmte Änderungsantrag die weitere steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnern und Eheleuten zum Ziel hatte. Ebenso lehnte das Parlament mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld (17/255) ab. Der Progressionsvorbehalt führt dazu, dass das selbst nicht steuerpflichte Kurzarbeitergeld eine Steuernachzahlung auslösen kann, weil es in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen wird und sich dadurch der individuelle Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht. Diesen Effekt wollte Die Linke ausschalten.
Menschenrechtslage in Birma: Abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag der SPD (17/3213), wonach sich die Bundesregierung für freie Wahlen, eine bessere Menschenrechtslage und einen nationalen Dialog in Birma einsetzen sollte. Obwohl nach 20 Jahren zum ersten Mal im November wieder Wahlen in dem asiatischen Land stattfinden werden, gebe es nach Ansicht der SPD-Fraktion keine Anzeichen demokratischen Wandels.Die SPD forderte unter anderem, für eine internationale Wahlbeobachtung einzutreten und darauf zu dringen, dass Birma den Zivilpakt und Sozialpakt der Vereinten Nationen unterzeichnet und ratifiziert.
Rechtsfähigkeit für den Rat des Anpassungsfonds: Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds (17/3027) hat das Plenum einstimmig angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, dem Rat des Anpassungsfonds den Rechtsstatus einzuräumen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Der Anpassungsfonds ist eine Einrichtung unter dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und fördert Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern. Der Rat trifft sich vier Mal jährlich für vier Tage in Bonn, dem Sitz der Sekretariate der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls. Die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls hatten 2008 in Posen beschlossen, dass dem Gremium Rechtsfähigkeit eingeräumt wird. Bisher war der Rat im deutschen Recht nicht rechtsfähig. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/3473) zugrunde.
Elektronischer Personalausweis: Der Bundestag hat den Antrag (17/2432) von Bündnis 90/Die Grünen, auf die Einführung des elektronischen Personalausweises zu verzichten, abgelehnt. Nach Ansicht der Antragsteller sei die Aufnahme biometrischer Daten überflüssig. Aus diesem Grund gebe es keine Notwendigkeit den elektronischen Ausweis einzuführen. Fingerabdrücke, die auf einem Chip im Ausweis gespeichert werden können, müssen nur freiwillig abgegeben werden. Wegen des daraus resultierenden fehlenden Zwecks und wegen Sicherheitsbedenken, die nicht vollständig ausgeräumt worden seien, forderte die Fraktion Die Grünen auf die Einführung vollständig zu verzichten. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Die Grünen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Innenausschusses (17/3451) zugrunde.
Teilzeit-Wohnrechteverträge: Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregeirung über die Neuregelung der Gesetze zu Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge (17/2764) zugestimmt. Damit setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie über den Schutz der Verbraucher um. In der Richtlinie werden Einzelheiten der vorvertraglichen und vertraglichen Information der Verbraucher und die Vorgaben zum Widerrufsrecht geregelt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/3111) zugrunde.
Gesundheit in Entwicklungsländern: Der Antrag der SPD-Fraktion (17/2135), das Budget des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria mit einem deutschen Anteil von etwa 420 Millionen Euro pro Jahr mitzutragen, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/3474) zugrunde.
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention: Für einvernehmlich erledigt stimmte der Bundestag einen SPD-Antrag, die Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen (17/57). Am 6. März 1992 hatte die Bundesregierung bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde eine Erklärung über asyl- und verfahrensrechtliche Aspekte, die im Zusammenhang mit der UN-Konvention stehen, abgegeben. Das Bundeskabinett hatte im Mai 2010 die Erklärung wieder zurückgezogen. Dass das deutsche Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz deswegen überarbeitet werden muss, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag über die Rücknahme des deutschen Vorbehalts gegen die UN-Kinderrechtskonvention (17/2138) und in dem Antrag, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland schnell umzusetzen (17/61). Ersterer wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen, letzterer mit den Stimmen der Koalitionsfraktion gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Auch die Fraktion Die Linke sieht Handlungsbedarf: In Ihrem Antrag, die UN-Kinderrechtskonvention umfassend umsetzen (17/59), fordern die Abgeordneten, dass die Bundesregierung auf die Länder einwirkt, ihre Landesgesetze an die UN-Konvention anzupassen. Der Antrag der Linken wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Linken und der Grünen bei Enthaltung der SPD abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/2509) zugrunde.
Anträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt: Der Bundestag hat am 29. Oktober eine Reihe von Anträgen der Opposition zur Änderung der gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt. So wurde SPD-Antrag zum Risiko von Altersarmut (17/1747) mit den Stimmen von CDU/CSU gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Er sah unter anderem die Schaffung von mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und eines gesetzlichen Mindestlohns vor. Der Antrag sollte dem Risiko von Altersarmut zukünftiger Rentnergenerationen als Folge von Arbeitslosigkeit und Niedriglöhnen vorbeugen. Die Linke sieht in der Langzeitarbeitslosigkeit die zentrale Ursache für künftige Altersarmut. In mehreren Anträgen (17/1735, 17/256, 17/1116) wollte die Fraktion erreichen, dass die Träger der Grundsicherung für Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes II Beiträge nach der Hälfte des Durchschnittsentgelts übernehmen und ein gesetzlicher Mindestlohn von je zehn Euro die Stunde eingeführt wird. Weiter wurde gefordert, die Rentenanwartschaften von Langzeiterwerbslosen zu verbessern und Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente abzuschaffen. Die Anträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Grünen konnten sich auch mit ihrem Antrag zur Rücknahme der im Zuge des Sparpakets der Regierung beschlossenen Streichung der Beiträge zur Rentenversicherung für Hartz-IV-Empfänger (17/2436) nicht durchsetzen. Ihre Forderung, den an die Rentenversicherung zu zahlenden Betrag von 205 Euro auf 400 Euro zu erhöhen und aus Steuermitteln zu finanzieren, lehnten alle übrigen Fraktionen einstimmig ab. Den Entscheidungen lag eine Empfehlung des Ausschusses Arbeit und Soziales (17/3477) zugrunde. (vom/nt/eis)