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Am Dienstag, 23. November 2010, will der Bundestag abschließend über den Etat des Ministeriums für Arbeit und Soziales beraten. Das Ressort von Ministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) nimmt auch 2011 mit einem Etat von 131,29 Milliarden Euro (2010: 146,82 Milliarden Euro) den größten Ausgabenposten im Bundeshaushalt (17/2500, 17/2502) ein. Der Haushaltsausschuss hat Änderungen an der Regierungsvorlage vorgenommen (17/3511, 17/3523), indem er den Etatansatz des Ministeriums von 131,85 Milliarden Euro einerseits um 1,11 Milliarden Euro erhöhte, andererseits aber auch Kürzungen von 1,66 Milliarden Euro vornahm. Im Vergleich zu 2010 stehen für das Ressort der Ministerin rund zehn Prozent weniger Haushaltsmittel bereit. Es leistet damit den größten Sparbeitrag aller Ministerien. Auf der Einnahmenseite werden 6,29 Milliarden Euro erwartet, 150 Millionen Euro weniger als von der Ministerin eingeplant. Betroffen davon ist der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit.
Die größten Einsparungen gibt es bei den Leistungen für Arbeitslose. Für 2011 erwartet die Bundesregierung ein weiteres Sinken der Arbeitslosenzahl auf unter drei Millionen. Zudem gleicht der Bund 2011 das Defizit der Bundesagentur für Arbeit mit einem Darlehen und nicht wie in diesem Jahr mit einem einmaligen Zuschuss aus. Nur dadurch ist es der Bundesregierung möglich, die in der Verfassung verankerte strengere Schuldenbremse einzuhalten.
Größter Sparposten im Etat sind die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese wurden im Vergleich zu 2010 um rund 4,7 Milliarden Euro gekürzt und liegen 2011 bei insgesamt etwa 33,6 Milliarden Euro (2010: 38,31 Milliarden Euro). Höchster Einzelposten ist die Streichung des Rentenversicherungszuschusses von derzeit monatlich rund 40 Euro für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Damit werden jährlich rund 1,8 Milliarden Euro eingespart.
Die Unterkunftskosten für Empfänger der Grundsicherung haben sich Bund und Länder aufgeteilt. 2011 beteiligt sich der Bund mit 3,6 Milliarden Euro (2010: 3,4 Milliarden Euro) an diesen Ausgaben. Gemäß einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Bundesbeteiligung jedes Jahr neu ausgerechnet und angepasst. 2011 übernimmt der Bund rund 24,6 Prozent (2010: 23 Prozent) dieser Kosten. Die Grundsicherung gilt als Hilfe zum Lebensunterhalt und damit auch für Rentner und Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Die Bundesagentur für Arbeit muss rund 1,5 Milliarden Euro einsparen, indem sie Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umwandelt. Der Bund gewährt der Bundesagentur 2011 ein Darlehen in Höhe von 5.4 Milliarden Euro. Von den ursprünglichen geplanten 6,55 Milliarden Euro kürzte der Haushaltsausschuss 1,15 Milliarden Euro. Ab 2013 soll die Bundesagentur aus Sicht der Bundesregierung wieder einen Überschuss erzielen und das Darlehen zurückzahlen.
2010 wurde aufgrund der Einnahmeausfälle durch die Wirtschaftskrise ein Zuschuss von 16 Milliarden Euro gezahlt, um das Defizit der Bundesagentur auszugleichen.
Ebenfalls in der Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialministeriums liegt die Rente. Die Gesamtausgaben des Bundes für die Rentenversicherung sind leicht rückläufig und für 2011 mit rund 80,35 Milliarden Euro (2010: 80,78 Milliarden Euro) veranschlagt.
Neben den Einzahlungen der Arbeitnehmer (Beitragssatz 2011: 19,9 Prozent) wird die Rentenversicherung in erheblichem Umfang durch Bundeszuschüsse getragen, die sich aus Steuermitteln finanzieren.
Durch Bundeszuschüsse an die Rentenkasse werden die Ausgaben der Rentenversicherungsträger mitfinanziert. Der Bund hat einen Zuschuss von etwa 31,35 Milliarden Euro (2010: 31,47 Milliarden Euro) im Haushalt vorgesehen. Weiterer Haushaltsposten ist der Zuschuss für Rentenausgaben in den neuen Bundesländern in Höhe von 8,39 Milliarden Euro (2010: 8,41 Milliarden Euro).
Zudem wird noch der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung in Höhe von rund 19,24 Millirden Euro (2010: 19,09 Milliarden Euro) geleistet. Der zusätzliche Bundeszuschuss wird seit 1998 gezahlt und war ursprünglich an die Ökosteuer gekoppelt. Er soll sicherstellen, dass die Beiträge in die Rentenkasse stabil gehalten werden können.
Der Haushaltsausschuss kürzte den Ansatz beim Arbeitslosengeld II von 20,9 auf 20,4 Milliarden Euro. Für Bildungs- und Teilhabeleistungen stellte er allerdings zusätzliche 586 Millionen Euro bereit. Weitere Änderungen betreffen die Ausgaben für den Europäischen Sozialfonds für die Anpassung an die Globalisierung. Die so genannte Verpflichtungsermächtigung, also der Vorgriff auf langfristige Ausgaben in den Haushalten 2012 und 2013, sank von 49 Millionen Euro im Haushaltsentwurf 2011 auf 21 Millionen Euro.
Eine Aufstockung hat der Ausschuss hingegen bei den Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit des Arbeits- und Sozialministeriums beschlossen. Diese sollen von 9,8 Millionen Euro auf 10,31 Millionen Euro steigen.
Bündnis 90/Die Grünen haben vier Änderungsanträge zu diesem Einzelplan vorgelegt (17/3821, 17/3822, 17/3823, 17/3824), von denen einer namentlich abgestimmt wird. Die SPD (17/3830, 17/3831) und die Linksfraktion (17/3819, 17/3820) haben jeweils zwei Änderungsanträge eingebracht. (sn)