Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2010 > Etat Finanzministeriums
Ausgaben in Höhe von 4,46 Milliarden Euro sieht der Etat des Finanzministeriums (17/2500, 17/2502) vor, der gemeinsam mit dem Etat des Bundesrechnungshofes am Dienstag, 23. November ab 10.05 Uhr 90 Minuten lang abschließend beraten wird. Abgestimmt wird über einen Änderungsantrag der Linksfraktion zum Etat des Finanzministeriums (17/3818). Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde der Etatansatz der Bundesregierung um 9,87 Millionen Euro gekürzt (17/3508, 17/3523). Der Haushalt 2010 sah für das Ministerium von Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) noch Ausgaben in Höhe von 4,86 Milliarden Euro vor. Größter Posten im Haushalt für 2011 sind die Personalausgaben. 2,57 Milliarden Euro sind dafür eingeplant (2010: 2,54 Milliarden Euro; Vorjahrszahlen im Folgenden in Klammern). Die Ausgaben der Bundeszollverwaltung sollen laut Haushaltsentwurf bei 1,73 Milliarden Euro (1,75 Milliarden Euro) liegen. Auch hier machen mit 1,34 Milliarden Euro (1,34 Milliarden Euro) die Personalkosten den Löwenanteil aus. Die Einnahmen sollen sich 2011 auf rund 357,29 Millionen Euro belaufen.
Beim Bundeszentralamt für Steuern sind Ausgaben in Höhe von 408,04 Millionen Euro (401,45 Millionen Euro) vorgesehen. Hier ist der Posten "Zuweisungen und Zuschüsse" mit 333,29 Millionen Euro (324,41 Millionen Euro) der größte. 231,12 Millionen Euro (234,7 Millionen Euro) von dieser Summe sind für die Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung des Familienleistungsausgleiches nach dem Einkommenssteuergesetz geplant.
Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik soll über 176,92 Millionen Euro (161,08 Millionen Euro) verfügen können Als Ausgaben für die Informationstechnik sind 104,71 Millionen Euro (97,68 Millionen Euro) eingeplant.
561,99 Millionen Euro (599,98 Millionen Euro) sieht der Etat für Wiedergutmachungen des Bundes vor. Allein 487,84 Millionen Euro (518,36 Millionen Euro) sind für Entschädigungszahlungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung eingeplant. 237 Millionen Euro (256 Millionen Euro) davon sind für abschließende Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen entsprechend einer Vereinbarung mit der Jewish Claims Conference vorgesehen.
Der Etat des Bundesrechnungshofs sieht Gesamtausgaben in Höhe von 124,54 Millionen Euro (117,37 Millionen Euro) vor. Davon ist der weitaus größte Teil für Personalausgaben vorgesehen, die von 102,53 Millionen Euro in 2010 auf 103,07 Millionen Euro steigen sollen. (hau)