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Die Bundesregierung will in der Schwarzgeldbekämpfung noch effektiver vorgehen. Deshalb berät der Bundestag am Donnerstag, 16. Dezember 2010, in 45-minütiger Debatte ab 15 Uhr in erster Lesung einen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung" (17/4182).
Das Instrument der Selbstanzeige von Steuersündern soll damit nachgebessert werden. Steuersünder, die nur deshalb eine Selbstanzeige erstatten, weil sie eine Aufdeckung befürchten, sollen künftig nicht mehr mit Strafbefreiung rechnen können.
Die Neuregelung der Selbstanzeige soll dazu dienen, das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr zu belohnen. Das Rechtsinstrument der Selbstanzeige hat sich aber nach Einschätzung von Bundesregierung und Ermittlern bewährt und soll nicht angetastet werden.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist, dass es vor allem nach dem Ankauf von Steuerdateien eine Flut von Selbstanzeigen gegeben hat. Allerdings sei dies vor allem auf den Ermittlungsdruck der Behörden zurückzuführen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Dabei falle auf, dass sich die Anzeigen häufig ausschließlich auf das durch Medienveröffentlichungen bekannt gewordene Herkunftsland der Datenträger sowie die dort genannten Geldinstitute beschränkten. Deshalb erscheine es naheliegend, dass das Instrument der Selbstanzeige im Rahmen einer "Hinterziehungsstrategie" missbraucht werde und nicht dazu diene, alle Steuerhinterziehungen anzuzeigen.
Künftig müsse eine Strafanzeige deshalb umfassend alle noch nicht verjährten Hinterziehungssachverhalte enthalten. Sie dürfe nicht als sogenannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen beispielsweise in einzelnen Ländern beschränkt sein.
"Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart", heißt es in dem vom Finanzministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurf.
Sinn und Zweck der strafbefreienden Selbstanzeige ist es, den an Steuerhinterziehung beteiligten Personen einen attraktiven Anreiz zu geben, zuvor gemachte Angaben zu berichtigen. Gleichzeitig werden damit Steuerquellen im Interesse des Fiskus aufgedeckt, die den Ermittlungsbehörden ansonsten verborgen geblieben wären.
"Steuerlich relevante Informationen, die gezielt und bewusst mit krimineller Energie oft über Jahrzehnte dem Fiskus verheimlicht worden sind, können ohne Mithilfe der Beteiligten nicht aufgeklärt werden - erst recht nicht, wenn es sich um grenzüberschreitende Sachverhalte handelt", schreibt das Bundesfinanzministerium.
Ohne die Offenbarung der Beteiligten hätten die Steuerbeamten auch keine Ermittlungsansätze über mögliche Helfer und Mittäter. Eine Abschaffung des Instrumentes der strafbefreienden Selbstanzeige nähme den Finanzbehörden Ermittlungsmöglichkeiten.
Die Täter blieben strafffrei und behielten das hinterzogene Vermögen. Gleichzeitig werde für denjenigen Steuerhinterzieher, der im vollem Umfang geständig ist, mit dem Instrument der Selbstanzeige eine verfassungsrechtlich anerkannte Brücke in die Steuerehrlichkeit geschaffen.
In der Gesetzesbegründung heißt es weiter, dass Deutschland als Gründungsmitglied der Financial Action Task Force On Money Laundering (FATF) seit deren Bildung 1989 aktiv an der Erarbeitung und Weiterentwicklung der international anerkannten Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beteiligt gewesen sei und sich stets zur nationalen Umsetzung der FATF-Empfehlungen bekannt habe.
Die FATF stellte jedoch in ihrem Bericht vom 18. Februar 2010 Defizite im deutschen Rechtssystem bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fest, die auch den Vortatenkatalog des Straftatbestandes der Geldwäsche betreffen. Mit dem Gesetzentwurf sollen jetzt die festgestellten Defizite beseitigt werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. (sn)