Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2010 > Arbeitnehmerüberlassung
Gleiches Geld für gleiche Arbeit. So lautet eine der Forderung, die die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/4189) erhebt, der am Freitag, 17. Dezember 2010, ab 10.40 Uhr 90 Minuten lang in erster Lesung beraten wird. Ziel der Initiative ist es, den "Missbrauch in der Leiharbeit“ zu verhindern. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, so heißt es in dem Antrag, stelle mit der Leiharbeit Unternehmen ein unkompliziertes Instrumentarium zur Verfügung, Auftragsspitzen zu bewältigen oder für einen vorübergehenden Ausfall von Beschäftigten schnell Ersatz zu finden. Für die Beschäftigten sei es jedoch entscheidend, dass es effektive Schutzregelungen gibt, die verhindern, dass Leitarbeitnehmer als Niedriglohnreserve eingesetzt werden.
Mit der vollständigen Umsetzung der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mai 2011 drohe sich die Situation weiter zu verschärfen, schreibt die Fraktion. Der derzeit noch beschränkte grenzüberschreitende Verleih von Leiharbeitern aus den 2004 und 2007 der EU beigetretenen ost- und mitteleuropäischen Staaten werde dann unbeschränkt zulässig, sodass mit einer großen Zahl von Leiharbeitskräften aus diesen Staaten zu rechnen sei.
Sich dem Lohndumping zu entziehen, werde dann auch für seriöse Leiharbeitsunternehmen deutlich schwieriger. Die derzeit gelten Regelungen reichen nach Ansicht der Fraktion nicht aus.
Daher fordert sie vier konkrete gesetzgeberische Maßnahmen: So müsse der "Equal Pay“-Grundsatz im Verhältnis von Leiharbeitnehmern zu Stammarbeiternehmern gelten. Daneben müsse ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn festgesetzt werden, um über eine unterste Grenze für die Vergütung in verleihfreien Zeiten zu verfügen.
Außerdem müssten Leiharbeitseinsätze nach einem Jahr beendet werden, heißt es in dem Antrag. Der Einsatz eines Leiharbeitnehmers solle, wie auch von der europäischen Leiharbeitsrichtlinie vorgegeben, nur "vorübergehend“ sein. Ein länger als ein Jahr vorliegender Bedarf an einem Leiharbeitnehmer-Einsatz belege, dass Bedarf an einer dauerhaften Arbeitstätigkeit im Unternehmen bestehe.
Weiter müsse dafür gesorgt werden, dass Leiharbeitnehmer auch in Zeiten ohne Arbeitseinsatz weiter im Arbeitsverhältnis stehen und entlohnt werden. Arbeitsverträge, die auf die Dauer eines Einsatzes im Entleihbetrieb befristet sind, dürften daher nicht mehr erlaubt sein, fordern die Sozialdemokraten.
Schließlich müssten Regelungen getroffen werden, damit die Betriebsräte in den Entleihbetrieben wirksame Mitbestimmungsrechte für in ihren Betrieb eingesetzte Leiharbeitskräfte erhalten könnten. Derartige Regelungen gebe es bislang nicht, heißt es. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass in den Verleihbetrieben nur selten Betriebsratsgremien bestünden.
"Equal Pay als Standard überfällig"
"Längst überfällig“ sei eine Lösung des Problems, vor allem mit Blick auf die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011, sagt die SPD-Arbeitsmarktexpertin Anette Kramme. "Equal Pay wird damit endlich zum Standard in der Leiharbeit“.
Die Leiharbeit kann aus Sicht der SPD-Abgeordneten so endlich den Ruf der "Schmuddelbranche“ abstreifen. "Seriöse Anbieter profitieren genauso wie Leiharbeitnehmer, denen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eine faire Perspektive bieten.“
Zerstritten in der Frage eines Mindestlohns in der Leiharbeitsbranche zeigen sich derzeit die Koalitionsfraktionen.
Während sowohl Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) als auch der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Fuchs, für einen Zeitarbeitsmindestlohn sind, lehnt die FDP dies ab. Es gebe "keine Handlungsnotwendigkeit“, so der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Heinrich L. Kolb. (hau)