Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2010 > Wichtige Gesetzesänderungen
Zum 1. Januar 2011 sind eine Reihe von gesetzlichen Änderungen in Kraft getreten. Unter anderem steigt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz von 14,3 auf 14,9 Prozent. Der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird dauerhaft festgeschrieben. Beitragssteigerungen müssen künftig allein die Versicherten über Zusatzbeiträge leisten.
Der Zusatzbeitrag kann ohne feste Obergrenze erhoben werden, darf allerdings zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten nicht übersteigen. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist künftig leichter und bereits beim einmaligen Überschreiten der Verdienstgrenze möglich.
Im neuen Jahr gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. In den neuen Bundesländern erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von 4.650 Euro auf 4.800 Euro. Bis zu dieser Einkommensgrenze werden Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung erhoben.
Bundesweit einheitlich sinkt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 49.950 Euro Jahresverdienst auf 49.500 Euro. Dies entspricht einem maximalen monatlichen Einkommen von 4.125 Euro.
Jugendliche dürfen ab dem 17. Geburtstag in Begleitung eines mindestens 30-jährigen Erwachsenen Auto fahren. Der Modellversuch bis zum 31. Dezember 2010 wird zum Jahresbeginn in dauerhaftes Recht umgewandelt.
Der Fahrbegleiter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines eigenen Führerscheins sein.
Neue Regeln auch beim Elterngeld: Das Elterngeld für gut verdienende Erwerbstätige wird leicht abgesenkt. Ab einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 1.240 Euro vor Geburt des Kindes erhalten Elternteile nur noch 65 Prozent des letzten Nettolohns als Elterngeld statt zuvor 67 Prozent. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleibt erhalten.
Elternteile mit mehr als 250.000 Euro Einkommen pro Jahr (bei Verheirateten 500.000 Euro) und Hartz-IV-Bezieher erhalten vom neuen Jahr an kein Elterngeld mehr.
Ab 2011entfällt für Bezieher von Arbeitslosengeld II die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Arbeitsagentur zahlt dann keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung, Rentenansprüche werden sich daher nicht mehr erhöhen.
Die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II zählen somit auch nicht mehr als Pflichtbeitragszeiten, sondern nur noch als Anrechnungszeiten.
Der Regelsatz für alleinstehende Empfänger der Grundsicherung soll nach Beschluss des Bundestages im nächsten Jahr um fünf auf 364 Euro steigen. Kinder und Jugendliche sollen durch ein Bildungspaket unterstützt werden.
Allerdings wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nachverhandelt, da der Bundesrat das Gesetz abgelehnt hat.
Mit dem so genannten Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde die Luftverkehrssteuer beschlossen. Ab 1. Januar 2011 wird eine Luftverkehrssteuer unabhängig vom Flugziel für alle Flüge von einem deutschen Flughafen erhoben.
Der Steuersatz beträgt 8 Euro pro Passagier für Flüge bis zu 2.500 Kilometer, 25 Euro für Flüge bis 6.000 Kilometer und 45 Euro für alle Flüge über 6.000 Kilometer.
Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und 6 endet mit dem Jahreswechsel.
Nur bei neu zugelassenen Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm wird es ab 1. Januar 2011 einen Steuerfreibetrag von 150 Euro geben.
Ab 31. Dezember 2010 sind in Deutschland Spar-, Termin- und Sichteinlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro gesetzlich abgesichert.
Zuletzt lag die deutsche gesetzliche Einlagensicherung bei 50.000 Euro. Bei Insolvenz eines Geldinstituts erhalten Kunden künftig binnen 30 Werktagen ihr Geld zurück.
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können wieder steuerlich geltend gemacht werden. Künftig sind 1.250 Euro pro Jahr von der Steuer absetzbar, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht..
Das Bundesverfassungsgericht hatte das vor drei Jahren in Kraft getretene steuerliche Abzugsverbot gerügt. Die Neuregelung gilt deshalb rückwirkend ab 2007.
Künftig gibt es keine Lohnsteuerkarten aus Papier mehr. Die Finanzbehörden stellen die Steuererhebung schrittweise auf ein elektronisches Verfahren um.
Im Übergangsjahr 2011 bleibt die gelbe Lohnsteuerkarte von 2010 weiterhin gültig.
Zum Jahresbeginn ist die Sicherungsverwahrung für wegen Gewaltverbrechen verurteilte Straftäter neu geregelt. Die Sicherungsverwahrung wird es nur noch geben, wenn sie schon im Urteil angeordnet oder zumindest "vorbehalten" war.
Zudem soll sie künftig auf die wirklich gefährlichen Sexual- und Gewalttäter beschränkt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung als eine "verkappte Strafverlängerung" bezeichnet und als Verstoß gegen die Menschenrechte gerügt. (sq)