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Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Februar 2011, in namentlicher Abstimmung die von der Linksfraktion geforderten Korrekturen bei bestimmten Ostrenten abgelehnt. Die Fraktion hatte Verbesserungen bei der Altersversorgung vieler Menschen mit DDR-Erwerbsbiografie gefordert, unter anderem von Land- und Forstwirten, Angehörigen der Deutschen Post oder der technischen Intelligenz der DDR.
In der Debatte lehnten die Abgeordneten insgesamt 19 Anträge der Linken (17/1631, 17/3871, 17/3872, 17/3873, 17/3874, 17/3875, 17/3876, 17/3877, 17/3878, 17/3879, 17/3880, 17/3881, 17/3882, 17/3883, 17/3884, 17/3885, 17/3886, 17/3887, 17/3888) und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur besseren Versorgung der vor 1992 Geschiedenen in Ostdeutschland (17/4195) ab. Dem Antrag der Grünen stimmten 264 Abgeordnete zu, 313 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Die Ablehnung der Anträge hatte auch der Ausschuss für Arbeit und Soziales (17/4769) empfohlen.
Sowohl die Koalition als auch die Fraktionen von SPD und Grünen warfen der Linken vor, immer wieder unveränderte Anträge vorzulegen, ohne auf die Einwände von Sachverständigen, die in mehreren Anhörungen deutlich geäußert worden seien, einzugehen.
Für den CDU-Arbeitsmarktexperten Peter Weiß ist dies "verwunderlich“. Die Anträge der Fraktion vernebeln seiner Ansicht nach einen Fakt: Die Rentenüberleitung im Zuge der deutschen Einheit "war, ist und bleibt die größte sozialpolitische Solidarleistung der Deutschen, die es je gegeben hat“.
Hätte man darauf verzichtet, müsste heute ein Großteil der Ostrentner in Armut leben. Die gesetzliche Rentenversicherung beruhe auf dem Zusammenhang von Lohnhöhe und Beitragsdauer, während das DDR-System unzählige Zusatz- und Sonderversorgungen gekannt habe.
Er habe zwar "persönlich Verständnis“ dafür, dass viele Menschen, denen im Rahmen eines Sondersystems der ehemaligen DDR Zusagen gemacht worden seien, sich nun, da ihnen diese Leistungen nicht gewährt würden, ungerecht behandelt fühlten
Dennoch müsse die Grundlage des geltenden Rentenystems bewahrt bleiben.
Auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Heinrich L. Kolb, betonte, jedes Nachjustieren an den im Rahmen der Einheit getroffenen Regelungen führe "zu neuen Ungerechtigkeiten“.
Ostrentner dürften nicht besser gestellt werden als Rentner in den alten Bundesländern.
Für die SPD betonte der Sozialpolitiker Ottmar Schreiner, die Rentenüberleitung sei ein "herausragender Beitrag zum sozialen Frieden im vereinigten Deutschland“ gewesen- auch wenn angesichts der enormen Komplexität des Themas und des Zeitdrucks, unter dem damals verhandelt worden sei, Konfliktstoff entstanden sei.
Seine Fraktion sei bereit, in Einzelfällen bestehenden Handlungsbedarf schnell abzuarbeiten. Schreiner bemängelte, Die Linke habe die deutliche Kritik der Sozialverbände und Gewerkschaften an ihren Anträgen nicht zur Kenntnis genommen.
Auch der rentenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte, er halte es für falsch, wie Die Linke 20 Jahre nach der Einheit in einer "Generalüberholung“ den gesamten Rentenüberleitungsprozess von Neuem beginnen zu wollen.
Er räumte jedoch ein, dass seine Fraktion Nachholbedarf bei vor 1992 in der DDR Geschiedenen sehe und forderte insbesondere die Koalition auf, dem Antrag seiner Fraktion zuzustimmen. Dieser entspreche einem Bundesratsbeschluss vom 24. September 2010, der eine befristete Lösung für diese Personengruppe fordere.
Für den Vorsitzenden der Linksfraktion, Dr. Gregor Gysi, bleibt die Koalition die Antwort darauf schuldig, warum sie für verschiedene Gruppen - so etwa Balletttänzer, pflegende Angehörige, Hausfrauen, Beschäftigte im Gesundheitssystem oder Bergarbeiter der ehemaligen DDR – Rentenanwartschaften "einfach gestrichen“ habe.
Mit Blick auf den Antrag seiner Fraktion, "Wertneutralität im Rentenrecht auch für Personen mit bestimmten Funktionen in der DDR“ herzustellen und damit "Personen mit herausgehobenen Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR“ nicht länger mit "die Biografie betreffenden Eingriffen ins Rentenrecht“ zu belegen, sagte Gysi, es sei falsch, Biografien bei der Rente zu bewerten. (suk)
Der Bundestag wird sich am Donnerstag, 24. Februar 2011, ab 10.30 Uhr einmal mehr mit der Altersversorgung vieler Menschen mit DDR-Erwerbsbiografie befassen. Die Fraktion Die Linke hat dazu insgesamt 19 Anträge eingebracht (17/1631, 17/3871, 17/3872, 17/3873, 17/3874, 17/3875, 17/3876, 17/3877, 17/3878, 17/3879, 17/3880, 17/3881, 17/3882, 17/3883, 17/3884, 17/3885, 17/3886, 17/3887, 17/3888). Für die Beratung dieser Anträge sowie eines weiteren Antrags von Bündnis 90/Die Grünen zur besseren Versorgung der vor 1992 Geschiedenen in Ostdeutschland (17/4195) sind 90 Minuten vorgesehen. Die Linksfraktion strebt an, rentenrechtliche Veränderungen vorzunehmen, um so bestimmten Berufsgruppen und Funktionsträgern - etwa Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen, Land- und Forstwirten, Angehörigen der Deutschen Post oder der technischen Intelligenz in der DDR - höhere Altersbezüge gewähren zu können. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat bereits empfohlen, die Anträge abzulehnen (17/4769).
Mit dem Rentenüberleitungsgesetz, mit dem das Rentenrecht der alten Bundesländer auf die neuen überführt wurde, seien bestimmte DDR-Regelungen in ihrem Bestand geschützt worden. Wenn Klagen dagegen vor Sozialgerichten abgewiesen würden, werde verkannt, "dass das Rentenrecht der DDR anderen Prinzipien folgte". Dort seien nicht vorrangig die Beiträge, sondern vor allem die versicherten Jahre maßgebend gewesen. "Überführungslücken" im Rentenrecht seien "sozial ungerecht" und brächten für Tausende Betroffene finanziell schwierige Lebenslagen im Ruhestand hervor.
Ungerechtigkeiten seien auch etwa für in der DDR Geschiedene durch "Nichtbeachtung von DDR-typischen und mit bundesdeutschen Verhältnissen nicht vergleichbaren Sachverhalten" entstanden, ebenso wie für Menschen, die in der DDR Angehörige gepflegt hätten.
Die Linke spricht sich zudem für "Wertneutralität im Rentenrecht auch für Personen mit bestimmten Funktionen in der DDR" aus: Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz vom 25. Juli 1991 habe die Überführung für Bürgerinnen und Bürger, deren Altersruhegeld in der DDR auf einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem beruhte, vorgenommen.
Für "ausgewählte Versorgungssysteme" seien ab bestimmten Einkommenshöhen "diverse Eingriffe in die bestehende Rentenformel" vorgenommen worden, indem erzieltes Einkommen nicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze Eingang in die Rentenberechnung gefunden habe. Damit würden "Personen mit herausgehobenen Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR" mit Eingriffen ins Rentenrecht belegt. Diese Regelung sei eine "willkürliche Typisierung, die die Wertneutralität des Rentenrechts verletzt".
Die Linke ist der Auffassung, die Überleitung der Alterssicherungen der DDR in das bundesdeutsche Recht sei im Prozess der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands "eine sehr komplexe Aufgabe" gewesen und habe "kein Vorbild" gehabt. Fast vier Millionen Renten und Versorgungen sowie mehr als sieben Millionen Anwartschaften auf Alterssicherung hätten überführt werden müssen.
Dies sei für die meisten Menschen relativ reibungslos erfolgt - "bestimmte Regelungen" aber "wurden und werden aber zu Recht von Betroffenen und einzelnen Sachverständigen als Aberkennung von Lebensleistung und als Diskriminierung empfunden" und müssten korrigiert werden. Dazu gehöre auch, dass das Rentenrecht nicht als "politisches Strafrecht" missbraucht werde. Mit der Schließung diverser Überführungslücken werde auch die "zum Teil entwürdigende Hilfebedürftigkeit gegenüber anderen sozialen Sicherungssystemen" vieler Betroffener beendet. (suk)