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Ob eine Änderung des Artikels 115 des Grundgesetzes sinnvoll und zielführend ist, ist unter Experten umstritten. Dies wurde deutlich bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Montag, 21. März 2011. Dabei ging es um einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/4666 neu) zur "Änderung des Artikel-115-Gesetzes“. In diesem Grundgesetzartikel geht es um die Schuldenbremse. Die SPD regt in ihrem Gesetzentwurf an, geringere tatsächliche strukturelle Defizite des Jahres 2010 als Ausgangsbasis für den Konsolidierungspfad des Bundes von 2011 bis 2015 festzuschreiben sowie den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit den Berechnungen gemäß der Artikel-115-Verordnungen zu beauftragen.
Für den Bundesrechnungshof (BHR) betonte Dieter Hugo, dass für die Berechnung des Startwertes für den Abbaupfad das Bundesfinanzministerium die im Juni 2010 erwartete Neuverschuldung für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 65,2 Milliarden Euro zugrunde gelegt habe.
Nach dem endgültigen Jahresabschluss 2011 betrage die tatsächliche Neuverschuldung dagegen 44 Milliarden Euro. Nach Auffassung des BRH wäre eine Neuberechnung des Startwertes bereits nach der geltenden Rechtslage schuldenregelkonform und aus "Klarstellungsgründen“ sachdienlich.
Dem stimmte auch Karsten Wendorff von der Deutschen Bundesbank zu. Er riet aber "dringend“ dazu, für die Haushaltsaufstellung die Verankerung eines Sicherheitsabstandes von der Verfassungsgrenze für die Neuverschuldung vorzunehmen. Ohne einen solchen Puffer könnten bei "unangenehmen Überraschungen“ im Haushaltsvollzug umfassende Anpassungen der Planungen notwendig werden.
Dr. Katja Rietzler von Rietzler Economics, wies darauf hin, dass nach ihrer Ansicht der SPD-Entwurf auf einer "berechtigten Befürchtung“ basiere, da die derzeit gültigen rechtlichen Grundlagen der Schuldenbremse eine Ausweitung der Verschuldungsmöglichkeiten zuließen, die für Steuersenkungen missbraucht werden könnten.
"Durch die geplante Beseitigung aller Spielräume schüttet der Gesetzentwurf aber das Kind mit dem Bade aus, indem er die Schuldenbremse unnötig verschärft, was immer schon negative Folgen hätte“, schreibt sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme.
Zudem löse die Beauftragung des Sachverständigenrates nicht die grundsätzlichen methodischen Probleme der Schuldenbremse und trage auch nicht zu einer größeren Transparenz bei. Prof. Dr. Kai Carstensen vom ifo-Institut in München hält das von der Bundesregierung gewählte Verfahren aus Gründen des Vertrauensschutzes für hinnehmbar.
"Besonders ehrgeizig ist es aber nicht“, sagte er. Die Übertragung und Ermittlung der Konjunkturkomponente auf den Sachverständigenrat erscheint ihm dagegen wenig zielführend.
Prof. Dr. Oliver Holtemöller vom Institut für Wirtschaftsforschung in Halle-Wittenberg betonte, dass die Regierung sich durch Nichtanpassung der Ausgangsschulden "Spielräume" schaffe. Die Nutzung dieser Spielräume müsse die Regierung gegenüber dem Wähler verantworten.
Für Dr. Carsten-Patrick Meier von Kiel Economics beinhaltet der Geist der Schuldenregelung eine nochmalige Anpassung der Sonderregelung.
Ein Verstoß gegen diesen Geist schon im Einführungsjahr der Regel könne deren Ansehen im Euroraum, wo sie im Rahmen des "Pakts für den Euro“ eine Modellfunktion für andere Länder haben solle, beschädigen und ihre zukünftige politische Durchsetzung dort erschweren, sagte Meier. (mik)