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Einen Schlagabtausch zum Kampf gegen den Missbrauch der Leiharbeit haben sich die Koalitionsfraktionen und die Opposition im Bundestag am Donnerstag, 24. März 2011 geliefert. An deren Ende stimmte das Plenum dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (17/4804) mit der Mehrheit von Union und FDP in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/5238) zu. Damit steht der gesetzlichen Einführung der so genannten Drehtürklausel nichts mehr im Wege. Sie untersagt Unternehmen, Arbeitnehmer zu entlassen oder nicht weiter zu beschäftigen und diese anschließend zu schlechteren Arbeitsbedingungen wieder einzustellen. Ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur "strikten Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung" (17/3752) lehnte das Parlament mit Koalitionsmehrheit ab.
"Die Zahlen auf dem deutschen Arbeitsmarkt stimmen“, betonte Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) zu Beginn der 45-minütigen Aussprache. "Dennoch haben viele Menschen in Deutschland den Eindruck, dass etwas nicht stimmt in Zeiten der Globalisierung.“
Dieser Eindruck entstehe bei vielen gerade in der Zeitarbeit. Einige Unternehmen hätten in der Vergangenheit Schlupflöcher für die Schlechterstellung von Arbeitskräften genutzt, die es nun zu schließen gelte. "Gleichzeitig wissen wir, dass wir die Zeitarbeit brauchen“, schränkte die Ministerin ein und betonte gleichzeitig die Notwendigkeit des Equal-Pay-Prinzips ("Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit") sowie die Bedeutung der einzuführenden Lohnuntergrenze.
Hubertus Heil (SPD) sagte demgegenüber an die Ministerin gewandt, die von ihr erwähnte Lohnuntergrenze sei ihr in zähen Verhandlungen abgerungen worden, "insbesondere gegen den Widerstand der FDP“. Zudem sehe das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zwar das Equal-Pay-Prinzip vor, "doch Sie verschweigen, dass dieses in der Praxis nicht die Regel ist“, warf er der Ministerin vor.
Heil betonte, Zeitarbeit solle vor allem als Instrument zur Abfederung der Auftragsspitzen innerhalb der Unternehmen fungieren: "Aber nicht als Instrument für Lohndumping, so wie es jetzt die Regel ist.“
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) warf den Sozialdemokraten vor, nicht konsequent zu agieren. "Sie sollten die Größe haben, nicht nur dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen, sondern auch dem Gesetz in seiner Gesamtheit.“ Gleichzeitig wehrte sich Kolb gegen Vorwürfe.
"Die FDP ist ebenfalls gegen eine Verdrängung der Stammbelegschaft durch Zeitarbeit und gegen eine Lohndifferenzierung nach unten“, betonte er und appellierte gleichzeitig an die Tarifpartner, in der Frage von Equal Pay zu einer Lösung zu kommen.
Karl Schiewerling (CDU/CSU) warnte die Opposition vor einer pauschalen Sichtweise der Dinge. "Es gilt, die Thematik der Zeitarbeit differenziert zu betrachten“, forderte er. Es gebe nicht nur Unternehmen in diesem Feld, die Niedriglöhne zahlen. Man müsse sehr genau schauen, an welcher Stelle Veränderungen erforderlich seien.
Gleichzeitig räumte er Missstände ein. "Es hat Missbrauch in der Zeitarbeit gegeben“, sagte er. "Daher schieben wir nun mit der Lohnuntergrenze und der Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Richtlinie einen Riegel vor.“
Dagegen nannte Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) den Gesetzentwurf der Koalition eine "Minimalreform“. Diese werde den Anforderungen der Realität nicht gerecht. "In keiner anderen Branche müssen so viele Arbeitskräfte beim Staat eine Aufstockung durch Sozialleistungen beantragen - zusätzlich zu ihren Löhnen.“
Nur eine konsequente Regulierung der Zeitarbeit führe zu einer Besserung der Lage. Der vorliegende Gesetzentwurf hingegen bleibe bedeutungslos für Leiharbeiter und bediene stattdessen die Interessen der Unternehmen. "Dies ist Klientelpolitik“, kritisierte sie.
Scharfe Kritik kam auch aus den Reihen der Linksfraktion. Jutta Krellmann betonte, ihre Fraktion lehne die Einführung einer Lohnuntergrenze ab: "Wir sagen Nein zum Mindestlohn und Ja zu Equal Pay“, betonte sie.
Auch die im Regierungsentwurf vorgesehene Drehtürklausel lehnte sie ab. "Wo soll da die Verbesserung der Situation sein, wenn nach sechs Monaten eine Einstellung wieder möglich ist?“, fragte Krellmann. "Ihre angestrebten Regelungen laden zur Umgehung ein“, kritisierte sie. (jmb)