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Die zukünftige Ausgestaltung der europäischen Forschungsförderung wird am Donnerstag, 12. Mai 2011, von 16.10 Uhr an eine dreiviertel Stunde lang im Plenum debattiert. Zu dem Tagesordnungspunkt liegen je ein gemeinsamer Antrag von Union und FDP (17/5492) sowie von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/5449) vor, außerdem ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/5386). Im Anschluss an die Debatte soll über die drei Vorlagen abgestimmt werden. Das aktuelle siebte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union wurde 2007 gestartet und läuft Ende 2013 aus.
Die Koalitionsfraktionen sprechen sich in ihrem Antrag für eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Forschungs- und Innovationsförderung ab 2014 aus. Damit sollen die Ziele der Europa-2020-Strategie glaubwürdig vertreten werden und im internationalen Vergleich bestehen können. Außerdem sollen Exzellenz als wichtigstes Kriterium bei der Vergabe von Fördermitteln anerkannt und die Marktrelevanz berücksichtigt werden.
Des Weiteren fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, für eine Erhöhung des Etats des Europäischen Forschungsrates (ERC) einzutreten. Der ERC ist eine von der Europäischen Kommission eingerichtete Institution zur Finanzierung von grundlagenorientierter Forschung.
Wie Union und FDP in ihrem Antrag schreiben, haben sich EU-Kommission und Bundesregierung bereits im Frühjahr 2010 zur Ausgestaltung der Forschungsförderung der EU von 2014 bis 2020 zu Wort gemeldet. "Das Forschungsrahmenprogramm in Verbindung mit dem Wettbewerbsfähigkeitsprogramm sowie den Strukturfonds ist das Kernstück zur Umsetzung der Innovationsunion und mithin wichtiger Bestandteil der Europa-2020-Strategie", schreiben die Abgeordneten.
Europa 2020 ist die Wachstumsstrategie der EU für das kommende Jahrzehnt. Sie wurde im vergangenen Jahr verabschiedet und ist auf zehn Jahre angelegt.
Die europäische Forschungspolitik soll sich auf "die so genannten 'Großen Herausforderungen‘ in den Bereichen Klimawandel, Umweltschutz, Energiewende, Gesundheit und soziale Herausforderungen" konzentrieren, fordern die Fraktionen von SPD und Grünen in ihrem Antrag. Die Nachwuchsförderung müsse insgesamt noch stärker als politisches Ziele des achten Forschungsrahmenprogramms verankert werden.
Zudem soll bei den Verhandlungen zum kommenden Forschungsrahmenprogramm das Budget des ERC anteilig verstetigt werden. Der ERC selbst soll nach Willen der beiden Fraktionen innerhalb des Europäischen Forschungsraums langfristig verankert und noch stärker auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausgerichtet werden.
Die Linksfraktion spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, die europäische Forschungsförderung in den Dienst der sozialen und ökologischen Erneuerung zu stellen. So solle die europäische Forschungsförderung auf "wenige spezifische Großziele wie Armutsbekämpfung, Gesundheit, Ernährung und Klima- und Umweltschutz" fokussiert und die Förderung der Atomforschung beendet werden.
Außerdem fordern die Abgeordneten, bei der Gestaltung des achten EU-Forschungsrahmenprogramms den finanziellen Gesamtumfang mindestens zu erhalten.
Abschließende Beratung im Forschungsausschuss
Der Forschungsausschuss hat in seiner abschließenden Beratung der Vorlagen am Mittwoch, 11. Mai, den Koalitionsantrag angenommen und die Oppositionsanträge abgelehnt. Mit "großer Freude“ habe er den Antrag von SPD und Grünen zur Kenntnis genommen, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion. Besonders begrüßte er die darin geforderte stärkere Frauenförderung sowie die Forderung nach einer deutlichen Mittelerhöhung.
Es wäre schön gewesen, wenn der Bundestag zu einer „einheitlichen konzentrierten Stellungnahme“ gekommen wäre, betonte die SPD-Fraktion. So hätten alle drei Anträge gemein, dass sie eine stärkere Bedeutung der Forschung auf europäischer Ebene fordern, die Verbundforschung stärken und die Frauen deutlicher fördern wollen. Natürlich gebe es Unterschiede. So stelle sich die Frage, ob der Fokus auf die Marktrelevanz der richtige Weg sei.
Auch die Grünen-Fraktion fragte, wieso man nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sei. Der Bundestag verspiele die Möglichkeit, ein "eigenes Gewicht“ zu bekommen. Man hätte beispielsweise einen gemeinsamen Antrag aufsetzen und zusätzlich noch eigene Fraktionsanträge auf den Weg bringen können, um die Unterschiede deutlich zu machen. Der Bundestag könne einen gemeinsamen Antrag einreichen, müsse aber nicht, konterte die Unionsfraktion. Der Bundestag hat ein eigenes Gewicht und wird in Europa wahrgenommen.“
Trotz aller Gemeinsamkeiten gebe es deutliche Unterschiede, hieß es aus der FDP-Fraktion. So differenziere der Antrag von SPD und Grünen nicht ausreichend zwischen nationaler Forschungsleistung und europäischem Rahmenforschungsprogramm. "Der Staat ist aber für die eigene Forschung verantwortlich“, betonte die Fraktion. Mit dem Antrag der Linksfraktion gebe es darüber hinaus nur wenige Übereinstimmungen.
"Wir legen Wert auf diese Unterschiede“, hieß es aus deren Reihen. So wehre man sich zwar nicht gegen den in den anderen Anträgen geforderten "Bürokratieabbau“ und auch der "Genderansatz in der Forschung“ sei zu begrüßen.
Jedoch fehle es hier an einer verbindlichen Festlegung. Zudem sei die Ausrichtung auf die Marktrelevanz auf europäischer Ebene nicht tragfähig. (tyh)