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Die geplante Reform des Insolvenzrechtes ist in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) am Mittwoch, 29. Juni 2011, grundsätzlich auf ein positives Echo gestoßen. Die geladenen Sachverständigen machten aber deutlich, dass die Vorschläge sowohl im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (17/5712) als auch im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/2008) nachgebessert werden muss. Das Insolvenzrecht soll unter anderem geändert werden, um Unternehmer dazu zu motivieren, im Bedarfsfall rechtzeitig Insolvenz anzumelden.
Bisher verschleppten viele Firmen die Insolvenz mit der Folge, dass die Unternehmen oft nicht mehr zu retten seien, heißt es zur Begründung. Die Gerichte sollen unter anderem schon nach Eingang eines Eröffnungsantrags unter bestimmten Bedingungen einen Gläubigerausschuss einsetzen können. Der Einfluss der Gläubiger soll nach dem Willen der Regierung gestärkt werden. In jedem Landgerichtsbezirk solle nur noch ein Amtsgericht für Insolvenzfälle zuständig sein.
Die Berliner Fachanwältin für Insolvenzrecht, Dr. Petra Hilgers, nannte die geplante größere Beteiligung der Gläubiger am Insolvenzverfahren grundsätzlich wünschenswert. Die vorliegenden Regelungen seien aber nicht praktikabel. Die Einführung eines Gläubigerausschusses sei nur für große Konzerne sinnvoll, nicht aber für kleinere Unternehmen, die maximal 250 Mitarbeiter hätten. Ein Ausschuss würde das Verfahren verzögern, was wiederum die Pleite der Firmen beschleunigen werde.
Auch der Jurist Dr. Nils G. Weiland aus Hamburg befürchtete, dass die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, wie sie jetzt vorgesehen sei, zu "erheblicher Verzögerung“ führen werde. Ein solcher Ausschuss sei bei größeren Unternehmen sinnvoll.
Barbara Brenner vom Internationalen Verein für Kreditschutz- und Insolvenzrecht aus Bonn betonte die hohe Hürde, die das Insolvenzrecht generell für Schuldner und Gläubiger darstelle. Die Gläubiger, die sie kenne, seien oft kleine Handwerkbsbetriebe, die weder Geld noch Zeit hätten, sich auf Gläubigerversammlungen zu treffen oder einen guten Anwalt statt ihrer selbst zu schicken.
Sie plädierte dafür, Insolvenzfälle künftig vor Landgerichten verhandeln zu lassen. Dort sollten sich die Kammern für Handelssachen mit den Fällen befassen. Hier säßen Wirtschaftsexperten. "Die können schnell sanierungsfähige von nicht sanierungsfähigen Unternehmen unterscheiden“, sagte Brenner.
Auch Prof. Dr. Hans Haarmeyer, erster Vorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland, sprach sich dafür aus, "stärker als bisher die Kammern für Handelssachen“ einzubeziehen. Prof. Dr. Heribert Hirte, Jura-Professor an der Universität Hamburg und Geschäftsführender Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht, nannte es richtig, dass die Qualität der gerichtlichen Arbeit durch eine Konzentration von Insolvenzfällen auf bestimmte Gerichte sowie eine Pflicht der Richter zu ständiger Fortbildung gestärkt werden soll.
Oliver Sporré, Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, sprach sich gegen die geplante Änderung aus, Insolvenzfälle von speziellen Gerichten verhandeln zu lassen. Die Annahme des Gesetzgebers, Richter, die sich mit vielen anderen Themen beschäftige, seien nicht kompetent genug, sei "lediglich eine Mutmaßung“. Keine Studie belege diese Annahme.
Würden weniger Gerichte Insolvenzfälle behandeln, entstünden entscheidende Nachteile für Gläubiger und Schuldner. Beispielsweise hätten sie längere Anfahrtswege zu den Gerichten, so der Experte.
In Kammern für Handelssachen säßen auch ehrenamtliche Richter, die einem weiteren Beruf nachgingen. Aus diesem müssten sie immer wieder herausgerissen werden, wenn im Insolvenzfall Eilentscheidungen getroffen werden müssten, sagte Sporré. (ske)