Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2011 > Haushaltsdebatte: Justiz
Der Etat des Bundesjustizministeriums ist ein klassischer Verwaltungshaushalt - Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) musste im Entwurf der Bundesregierungen für 2012 Kürzungen von 0,4 Prozent hinnehmen. Der Bundestag berät den Etat des Justizministeriums am Dienstag, 6. September 2011, ab etwa 14.25 Uhr 90 Minuten lang in erster Lesung. Das Justizministerium nimmt zwar unter den Ministerien den kleinsten Posten im Bundeshaushalt ein, hat aber die höchste Deckungsquote durch Eigeneinnahmen. Insgesamt sind für 2012 Ausgaben von 491,13 Millionen Euro vorgesehen.
Im Vergleich zu 2011 musste Leutheusser-Schnarrenberger eine Kürzung ihres Etats von 0,4 Prozent hinnehmen. Den Ausgaben stehen Einnahmen von 441,50 Millionen Euro gegenüber, die zum großen Teil durch Gebührenerlöse des Deutschen Patent- und Markenamtes erzielt werden.
Rund 78 Prozent der Ausgaben sind schon von vornherein festgelegt. Die Personalausgaben hat die Regierung für 2012 mit 384, 48 Millionen Euro veranschlagt. Für Investitionen sind rund 8,62 Millionen Euro vorgesehen.
Zum Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums gehören drei der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit der Dienststelle Leipzig, das Bundespatentgericht in München, das Deutsche Patent- und Markenamt in München mit seiner Dienststelle Jena und dem Technischen Informationszentrum in Berlin sowie das Bundesamt für Justiz in Bonn.
So erhält der Bundesgerichtshof im kommenden Jahr laut Haushaltsentwurf 31,75 Millionen Euro (2011: 30,96 Millionen Euro). Dem stehen Einnahmen von 15,4 Millionen Euro gegenüber. Für den Generalbundesanwalt sind Ausgaben von 18,18 Millionen veranschlagt. Die Einnahmen sollen sich auf 261.000 Euro belaufen. Für das Bundesverwaltungsgericht ist ein Etat in Höhe 15,08 Millionen Euro geplant. Die Einnahmen wurden mit 2,58 Millionen Euro veranschlagt.
Der Bundesfinanzhof darf 13,61 Millionen Euro ausgeben. Den Ausgaben sollen Einnahmen von 3,45 Millionen Euro gegenüberstehen. Eine Einnahmensteigerung von mehr als 25 Prozent ist für das Bundesamt für Justiz geplant. 2012 soll das Bundesamt 96,96 Millionen Euro einnehmen. Ein Jahr zuvor waren es 77,06 Millionen Euro. Die Ausgaben belaufen sich auf 35,97 Millionen Euro und liegen damit weit unter den Einnahmen.
Unter dem Haushaltstitel "Soforthilfe bei Personenschäden - Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe" sind 2012 rund 500.000 Euro und damit nur die Hälfte des Etats von diesem Jahr (2011: eine Million Euro; 2010: 800.000 Euro) veranschlagt.
2007 übernahm das Bundesamt für Justiz vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Aufgaben im Bereich der Opferentschädigung. Dabei wird zwischen Härteleistungen für Opfer extremistscher Übergriffe und Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe unterschieden. In beiden Fällen werden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Ein Schwerpunkt der Arbeit von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird im kommenden Jahr die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung sein. Das Urteil aus Karlsruhe betrifft im Schwerpunkt den Vollzug der Sicherungsverwahrung. Dieser muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts freiheitsorientiert und therapiegerichtet ausgestaltet werden.
Die Verfassungsrichter fordern beispielsweise gute Therapieangebote, um den Verwahrten ihre Gefährlichkeit nach Möglichkeit zu nehmen. Die Karlsruher Richter haben sieben detaillierte Vorgaben für den Vollzug der Sicherungsverwahrung gemacht. Das Bundesjustizministerium hat nach Urteilserlass die Umsetzung vorbereitet und will die Details eng zwischen Bund und Ländern abgestimmen. (sn)