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Ab 2015 sollen Bio- und Wertstoffabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden müssen. © dpa-Report
Den Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" (17/6052) hat der Umweltausschuss am Montag, 19. September 2011, in einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) diskutiert. Elf Sachverständige waren geladen, um ihre Position zur Neuordnung darzulegen. Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht novellieren und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Ziel ist eine "ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft".
Ab 2015 sollen Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden müssen. Darüber hinaus wird die Rechtsgrundlage für die Einführung einer "Wertstofftonne" geschaffen. Ab 2013 soll ein Abfallvermeidungsprogramm erstellt werden, das auch eine Prüfung der bisherigen Maßnahmen beinhaltet. Mit Hilfe dieses Programms werde die Vermeidung von Abfall einem "kontinuierlichen Dynamisierungsprozess" unterzogen, hofft die Bundesregierung.
Zwar herrschte sowohl unter den Experten als auch unter den Ausschussmitgliedern breiter Konsens, dass die Müllverwertung hinsichtlich Umweltschutz und Nachhaltigkeit optimiert werden muss. Doch gab es in einigen Punkten zu Details und Umsetzung unterschiedliche Auffassungen, etwa im Hinblick auf die Wertstoffsammlung und die Entsorgung. Einige Experten sprachen sich für die Auftragsvergabe an privatwirtschaftliche Unternehmen aus.
Ellen Naumann von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sagte, Verdi begrüße das neue Gesetz, allerdings nur, "wenn öffentlich-rechtliche Arbeitsplätze geschaffen werden". "Öffentlich-rechtliche Wertstoffsammler müssen geschützt werden", appellierte Dr. Ralf Bleicher vom Deutschen Landkreistag an den Umweltausschuss.
Dr. Andreas Zuber vom Verband kommunaler Unternehmen sprach sich für einen "fairen Wettbewerb" aus. Er betonte, dass die Kommunen weiterhin zuständig blieben, auch wenn ihre Anteile immer kleiner würden. Allerdings betonte Zuber auch, dass die Verteilung von Aufträgen an privatwirtschaftliche und öffentlich-rechtliche Entsorger rücksichtsvoll vollzogen werden muss. Andernfalls "picken sich die Unternehmen die Rosinen heraus". "Wenn die Anreize falsch gesetzt werden, führt es zu falschen Ergebnissen", sagte Zuber weiter.
Peter Kurth vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft betonte, es herrsche Konsens darüber, dass dem Recycling "künftig eine größere Priorität eingeräumt werden" solle, und zwar "ökologisch und ökonomisch".
Darüber hinaus waren zukünftige Verfahren der Wertstofferfassung, die erweiterte Hersteller- und Produktverantwortung sowie verschiedene Aspekte der kommunalen Daseinsvorsorge Themen der Expertenrunde. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf bereits zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. (ver)