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Der Bundestag hat von Mittwoch, 21. September, bis Freitag, 23. September 2011, bislang folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Steuervereinfachungsgesetz 2011: Der Deutsche Bundestag hat am 23. September beschlossen, dass die Einkommensteuererklärung weiterhin jährlich abgegeben werden muss. Nach einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat wurde das Vorhaben von CDU/CSU und FDP, eine Einkommensteuererklärung nur alle zwei Jahre zu ermöglichen, aus dem Gesetz gestrichen. Mit diesem Beschluss auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses (17/7025) wird das bereits vom Bundestag am 9. Juni 2011 beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 (17/5125, 17/5196, 17/6105, 17/6121, 17/6146, 17/6583, 17/6875) geändert, in dem unter anderem vorgesehen ist, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro anzuheben.
Geräte- und Produktsicherheitsrecht: Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nahm der Bundestag am 23. September einen Gesetzentwurf (17/6276, 17/6852) der Bundesregierung zur Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts an. Aufgrund des Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung am 1. Januar 2010 mussten konkurrierende deutsche Regelungen angepasst werden. Ferner wurden durch den Entwurf ausgewählte EU-Bestimmungen der Spielzeug-Richtlinie und der Richtlinie über Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden umgesetzt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung (17/7063) des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde.
Arbeitsmarktpolitik: Mit den Stimmen der Koaltionsfraktionen CDU/CSU und FDP hat der Bundestag am 23. September gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen einen Gesetzentwurf (17/6277, 17/6853) zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt beschlossen. Der von der Regierung vorgelegte Entwurf sieht unter anderem vor, den Gründungszuschuss von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umzuwandeln, die Weiterbildung von älteren Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen unbefristet zu fördern und die Eingliederungszuschüsse zu vereinheitlichen. Drei vorgelegte Anträge zur Arbeitsmarktpolitik von SPD (17/6454), die Linksfraktion (17/5526) und Bündnis 90/Die Grünen (17/6319) wurden abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung (17/7056) des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde.
Studienfinanzierung und Hochschulzulassung: Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 23. September einen Antrag der SPD-Fraktion (17/5899) abgelehnt. Darin war ein Notfallplan für die Hochschulzulassung zum Wintersemester 2011/2012 gefordert worden. Zur Begründung führte die SPD an, dass aufgrund der Doppelabiturjahrgänge 2011 und der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht eine deutlich erhöhte Studiennachfrage zu erwarten sei. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Linksfraktion (17/5475), in dem sie ein Bundeshochschulzulassungsgesetz forderte, dass unter anderem festlegen sollte, dass der Abschluss einer beruflichen Ausbildung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt. Der Antrag war mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt worden. Damit folgte das Plenum einer Beschlussempfehlung (17/7051) des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Wehrbericht 2010: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 22. September einstimmig aufgefordert, den Jahresbericht 2010 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (17/4400), Hellmut Königshaus, die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums dazu und die Beratungsergebnisse des Bundestages (17/6170) der Truppe zugänglich zu machen und dem Verteidigungsausschuss bis 7. Oktober 2011 über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten.
Energetische Gebäudesanierung: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 22. September einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/7022) angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei den Ländern für eine Zustimmung zu dem vom Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossenen und vom Bundesrat am 8. Juli 2011 abgelehnten Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden einzusetzen. Während SPD und Linke diesen Antrag ablehnten, enthielten sich Bündnis 90/Die Grünen. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Grünen (17/6946), zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Alle Oppositionsfraktionen hatten den Grünen-Antrag unterstützt.
Energiebetriebene-Produkte-Gesetz überarbeitet: Bei Enthaltung der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 22. September einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (17/6278, 17/6893) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie geänderten Fassung (17/7061) angenommen. Damit werden EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt und gemeinsame Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung aller Produkte, die Energie verbrauchen, festgelegt. Behörden können Proben entnehmen sowie Muster, Unterlagen und Informationen von den Unternehmen unentgeltlich anfordern.
Marktzugang im Güterkraftverkehr neu geregelt: Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 22. September einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes (17/6262) in der vom Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geänderten Fassung (17/7058) angenommen. Damit werden EU-Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt, in denen die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmens, zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt grundlegend neu geregelt wird. Der Verkehrsausschuss hatte in das Gesetz eingefügt, dass die Geltungsdauer der Genehmigung für Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen höchstens zehn Jahre und für sonstigen Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen höchstens fünf Jahre beträgt.
Außenwirtschaftsverordnung geändert: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 22. September beschlossen, die Aufhebung von zwei Verordnungen der Bundesregierung (17/6169, 17/5871) nicht zu verlangen, mit denen die Außenwirtschaftsverordnung geändert wurde. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/7062). Mit der ersten Verordnung werden unter anderem Waffenembargos gegen den Iran, Libyen, Sierra Leone und Elfenbeinküste umgesetzt, aufgehoben oder angepasst. Bei der Umsetzung von Waffenembargos wird die Durchfuhr von Rüstungsgütern verboten. Beschränkungen für Güter für kerntechnische Anlagen in Indien werden aufgehoben. Verstöße gegen EU-Embargos gegen Nordkorea, Eritrea, Libyen, Somalia sowie gege ehemalige tunesische und ägyptische Regierungsmitglieder werden mit einem Bußgeld geahndet. Außerdem werden Änderungen des EU-Zollrechts umgesetzt. Mit der zweiten Verordnung werden die EU-autonomen Waffenembargos gegen Syrien und Weißrussland umgesetzt. Verstöße gegen die Informationspflicht im Hinblick auf Syrien werden mit einem Bußgeld geahndet.
Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen: Gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 22. September die Verordnung der Bundesregierung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (17/6850) angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/7064). Damit werden die EU-einheitlichen Zuteilungsregeln in deutsches Recht umgesetzt, sowohl für Bestands- und Neuanlagen als auch für die im Antrag erforderlichen Angaben, Unterlagen , Anforderungen an Nachweise und Kriterien, nach denen die Zuteilungsanträge von Sachverständigen überprüft werden sollen. Zudem beschloss das Parlament bei Enthaltung von SPD, Linksfraktion und Grünen eine Entschließung zur Ausnahmeregelung der Zuteilungsverordnung (Paragraf 21 Absatz 2 Satz 2). Nach dieser Ausnahmereglung kann die zuständige Behörde bei einem Wechsel der in einer Produktionslinie einer Anlage hergestellten Produkte auf die ansonsten vorgesehene Kürzung der Zuteilungsmenge verzichten. Der Bundestag begrüßt die Ankündigung des Bundesumweltministeriums, dass diese Ausnahmeregelung angewendet werden wird, „wenn deren tatbestandliche Voraussetzungen vorliegen und die EU-Kommission – entsprechend den Leitlinien zu den EU-Zuteilungsregeln – keine Einwendungen erhebt".
Mangel an pädagogischen Fachkräften: Auf Empfehlung des Bildungsausschusses (17/7007) hat der Bundestag am 21. September einen Antrag der Linksfraktion (17/2019) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. In dem Antrag hatten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auffordert, in Abstimmung mit den Ländern ein Fachkräfteprogramm "Bildung und Erziehung" aufzulegen. Ziel des Programms sollte sein, in "überschaubarer Zeit" den notwendigen pädagogischen Nachwuchs für Schule und frühkindliche Bildung bereitzustellen. Ferner sollte die Bundesregierung mit den Ländern einheitliche Standards der Landesstatistiken im Schulbereich vereinbaren, um Bedarfsberechnungen für Lehrkräfte zu optimieren.
Frühkindliche Betreuung und Bildung: Die Abgeordneten haben am 21. September über drei Anträge von CDU/CSU und FDP, der SPD sowie von Bündnis 90/Die Grünen zur „frühkindliche Betreuung und Bildung“ abgestimmt. Die Anträge thematisierten neben einem quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung weitere bildungspolitische Ziele, darunter die Qualitätsverbesserung und -sicherung bei der Infrastruktur und beim Personal von Kindertageseinrichtungen sowie des Betreuungspersonals, die Verfolgung inklusiver Ansätze bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung sowie Sprach- und Integrationsförderung. Der Antrag der Grünen (17/1778) zielte in erster Linie auf eine Überprüfung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen und deren Finanzierung ab. Auf Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/4249) wurde der Koalitionsantrag mit dem Titel „Faire Teilhabechancen von Anfang an – Frühkindliche Betreuung und Bildung fördern“ (17/3663) mit den Stimmen der Koalitionsfrktionen gegen die Stimmen der SPD, der Linken und der Grünen angenommen. Der SPD-Antrag „Frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern – Für Chancengleichheit und Inklusion von Anfang an" (17/1973) scheiterte auf Empfehlung des Ausschusses (17/4249) an den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD und der Linken bei Enthaltung der Grünen. Auch der Antrag der Grünen „Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung realisieren – Kostenkalkulation für Kinderbetreuung überprüfen“ (17/1778) fand keine Mehrheit. Er wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Linken und der Grünen bei Enthaltung der SPD abgelehnt.
Weltmädchentag der Vereinten Nationen: Der Bundestag hat am 21. September beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, sich bei den Vereinten Nationen für die Einrichtung eines Weltmädchentages einzusetzen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten dazu einen gemeinsamen Antrag (17/7021) vorgelegt. Ziel ist es, durch die Einrichtung eines solchen Tages jeweils am 22. September die Situation und Belange von Mädchen und jungen Frauen weltweit stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Der Antrag wurde bei Enthaltung der Linksfraktion mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen.
Keine Anerkennung eines Staates Palästina: Auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/7056) hat der Bundestag am Mittwoch, 21. September, einen Antrag der Fraktion Die Linke (17/6150) zur Anerkennung eines Staates Palästina abgelehnt. CDU/CSU, SPD und FDP hatten gegen den Antrag gestimmt. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Abgeordneten der Linken hatten ihren Antrag damit begründet, dass nur so Israelis und Palästinensern ein Leben in Frieden, in politischer Unabhängigkeit, in nationaler Sicherheit und wirtschaftlichem Wohlstand ermöglicht werde. Die Proklamation des Staates Palästina sei deshalb auf UN-Ebene und auf der Grundlage der Grenzen von 1967 zu unterstützen, so die Die Linke. Ebenfalls abgelehnt wurde auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/7057) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen ein SPD-Antrag mit dem Titel “Den Nahost-Friedensbemühungen neuen Schwung verleihen“ (17/6298). Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine baldige Wiederaufnahme direkter Friedengespräche zwischen Israel und den Palästinensern einzusetzen.
Militärischer Abschirmdienst wird nicht aufgelöst: Abgelehnt hat der Bundestag am 21. September einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6501), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) aufzulösen und dessen Aufgaben sowie gegebenenfalls Personal auf andere Sicherheitsbehörden überzuleiten und dem Bundestag bis Ende 2011 Vollzug zu melden. Die Fraktion hatte ihren Antrag damit begründet, dass der kleinste der drei deutschen Geheimdienste mit etwa 1.250 Mitarbeitern Mehrfachzuständigkeiten, Parallelstrukturen und Doppelarbeit verursacht, im Inland bezogen auf die Verfassungsschutzämter, im Ausland bezogen auf den Bundesnachrichtendienst. Nach Aussetzung der Wehrpflicht entfalle auch die Aufgabe des MAD, extremismusverdächtige Wehrpflichtige zu überprüfen, heißt es in dem Antrag.
Steuerabkommen mit der Schweiz, Irland und Zypern: Der Bundestag hat am 21. September Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Protokoll vom 27. Oktober 2010 zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz (17/6257), zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 30. März 2011 mit Irland (17/6258) und zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 18. Februar 2011 mit Zypern (17/6259) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/6565). Beim Abkommen mit der Schweiz und mit Irland enthielten sich Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, beim Abkommen mit Zypern enthielt sich Die Linke. Das Änderungsprotokoll mit der Schweiz verpflichtet beide Staaten zu, auf Ersuchen Informationen zu erteilen, die zur Besteuerung im „ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich“ sind. Außerdem wird die Mindestbeteiligungshöhe für den Verzicht auf eine Quellenbesteuerung von zwischengesellschaftlichen Dividendenzahlungen von 20 auf zehn Prozent bei einjähriger Mindesthaltedauer gesenkt. Deutschland übt bis einschließlich 2016 sein Besteuerungsrecht für Gehälter von seit 2006 in der Schweiz ansässigen und bei deutschen Fluggesellschaften angestellten Mitgliedern des Bordpersonals im internationalen Luftverkehr nicht aus. Im Abkommen mit Irland wird der Quellensteuersatz bei Dividenden von 15 Prozent bei zwischengesellschaftlichen Beteiligungen auf fünf Prozent herabgesetzt. Außerdem hat der Vertragsstaat künftig das alleinige Rentenbesteuerungsrecht, wenn er länger als zwölf Jahre den Aufbau anderer Renten gefördert hat. Für andere Renten bleibt es beim alleinigen Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats des Rentenempfängers. Im Abkommen mit Zypern wird ebenfalls der Quellensteuersatz bei Dividenden aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen von zehn auf fünf Prozent und die Mindestbeteiligungshöhe von 25 auf zehn Prozent gesenkt.
Menschenrechtslage in Westsahara: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. September einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Menschenrechtslage in Westsahara (17/4440) abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/4994). Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, sich in der EU für eine einheitliche Position zu Marokko und Westsahara einzusetzen, bei der die Menschenrechtslage und die humanitäre Situation der Bevölkerung im Vordergrund steht. Auch sollte die EU das Fischereiabkommen mit Marokko so lange nicht verlängern, bis einzelne Regelungen sicherstellen, dass die Westsahara-Bewohner einen "gerechten Anteil" an den Fangquoten erhalten.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. September, Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 305 bis 308 übernommen (17/6938, 17/6939, 17/6940, 17/6941). (ah/vom/eis)