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Die bessere soziale und finanzielle Versorgung von Soldaten und Zivilbediensteten des Bundes, die bei einem Auslandseinsatz schwer verletzt wurden, steht am Freitag, 28. Oktober 2011, auf der Tagesordnung. Die Debatte beginnt gegen 12.20 Uhr und dauert 45 Minuten. Im Anschluss daran stimmen die Abgeordneten über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7143) ab. Ebenfalls zur Abstimmung steht ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/6342). In ihm fordern die Abgeordneten einen konsequenten Ausbau der Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten für traumatisierte Soldaten der Bundeswehr sowie deren bessere rechtliche Absicherung.
Konkret soll nach den Plänen der Regierung die einmalige Entschädigungszahlung an schwer verletzte Soldaten, Beamte und Angestellte, deren Erwerbsfähigkeit dauerhaft um 50 Prozent gemindert ist, von derzeit 80.000 auf 150.000 Euro erhöht werden. Ebenso sollen die Einmalzahlungen an die Ehefrauen und Ehemänner sowie die Kinder getöteter Soldaten und Zivilisten von 60.000 auf 100.000 Euro steigen.
Besser gestellt werden sollen auch die Hinterbliebenen von getöteten Soldaten ohne Pensionsansprüche, dass heißt Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienstleistende. Sie sollen die gleiche Unfallhinterbliebenenversorgung erhalten wie die Hinterbliebenen von Berufssoldaten. Verbesserungen plant die Regierung auch bei den Pensionen und Renten. Auslandseinsätze ab einer bestimmten Mindestdauer sollen stärker auf die Altersversorgung angerechnet werden.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass der Stichtag für die Anwendbarkeit des Einsatz-Weiterverwendungsgesetz vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 vorverlegt wird. Nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz können verwundete Soldaten und Zivilbeschäftigte ab einer Erwerbsminderung von 50 Prozent eine Weiterbeschäftigung beantragen.
Dazu haben CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Einsatzversorgung im Hinblick auf den Stichtag für die einmaligen Entschädigungszahlungen im Falle Getöteter und Schwrstegeschädigter eingehend zu überprüfen und notwendige Schritte für die Festlegung einer "angemessenen und systemkonformen Stichtagsregleung" einzuleiten.
Die Regierung begründet das Gesetzesvorhaben mit dem erhöhten Gefahrenpotenzial eines militärischen und zivilen Einsatzes in Konflikt- und Krisenregionen, das nicht mit den Risiken eines Einsatzes im Inland gleichgesetzt werden könne.
„Dies wurde durch die Gefechte und Anschläge in den Jahren 2010 und 2011 in Afghanistan mit insgesamt 15 gefallenen und zahlreihen verwundeten deutschen Soldatinnen und Soldaten erneut offenkundig", heißt es im Gesetzentwurf.
Die Linke spricht sich in ihrem Antrag unter anderem dafür aus, Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) als Berufskrankheit von Bundeswehrangehörigen anzuerkennen. Zudem müsse die Regierung die im Oktober 2010 vom Bundestag geforderte bessere Einsatzversorgung (17/2433) endlich in einem Gesetzentwurf umsetzen.
Dazu gehören laut Antrag die Umkehrung der Beweislast zwischen den einsatzbedingten Umständen und der Traumatisierung zulasten der Bundeswehr, das Senken der Schädigung von 50 auf 30 Prozent im Einsatz-Weiterverwendungsgesetz, ein schnelleres und bürokratiefreieres Verfahren zur Anerkennung der Wehrdienstbeschädigung und Perspektiven für eine Eingliederung der traumatisierten Soldaten in den zivilen Arbeitsmarkt.
Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit einer „neuen Qualität der Einsätze". So nehme etwa die Zahl der PTBS-Erkrankungen in der Bundeswehr von Jahr zu Jahr zu: Im vergangenen Jahr sind es dem Antrag zufolge 729 Fälle gewesen, im Jahr 2009 466 Fälle und im Jahr 2008 245 Fälle. (tyh)