Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2011 > Schwangerschaft
Beim Grundanliegen, die Leistungen für Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu überführen und zeitgemäß auszugestalten, herrschte bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 9. November 2011, weitgehende Übereinstimmung. Zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5098) sagte Gerd Kukla vom GKV-Spitzenverband, der Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen: "Es geht vor allem um eine rechtssystematische Regelung.“
Die im Antrag formulierte Annahme, dass vielen Schwangeren ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit nicht bekannt seien, teilte er nicht. Auch Christian Aibling vom Berufsverband für Frauenärzte, machte deutlich, dass mit der Aushändigung des Mutterpasses die Frauen umfangreich über ihre Rechte informiert würden.
Die Grünen monieren in ihrem Antrag zudem, dass eine gesetzliche Definition der Hebammen fehle. Diese solle bei der Übertragung ins Sozialgesetzbuch nachgeholt werden. Deutlich wurde, dass die hohen Haftungs- und Versicherungsleistungen, für die die Hebammen mittlerweile aufkommen müssen, einen Großteil ihres Einkommens verschlingen. Die ökonomische Situation der Hebammen gerate dadurch immer mehr in die Schieflage, beklagte der Deutsche Hebammenverband.
Auch Elke Maßing vom GKV-Spitzenverband unterstrich das Problem. Für den Besuch am Wochenbett bekomme eine Hebamme 27 Euro brutto: "Oft dauert so ein Besuch eine Stunde", verdeutlichte Maßing. Zudem habe sich die Einkommenssituation nicht einer modernen Entwicklung angepasst, monierte der Hebammenverband: "Eine Hebamme, die mit einem Koffer durch die Gegend zieht, ist finanziell besser gestellt als eine Hebamme, die eine Praxis unterhält."
Ein weiteres Thema war die Sterblichkeitsrate von Neugeborenen. Prof. Dr. Klaus Friese, Präsident der Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, hatte in seinem schriftlichen Statement betont, dass die größtmögliche Sicherheit für Mutter und Kind "während der Geburt nur in einer Geburtsklinik gewährt werden kann". Er hält es für unangebracht, Hausgeburten und Geburtshäuser zu unterstützen.
Und auch die Kassenärztliche Vereinigung, vertreten durch Monika Mund und Stefan Gräf, hatten in ihrer Stellungnahme argumentiert, dass die pränatale Mortalität (vorgeburtliche Sterblichkeit) bei außerklinischen Geburten bei 0,23 Prozent liege, bei Geburten in Krankenhäusern aber lediglich bei 0,12 Prozent.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft hatte darauf hingewiesen, dass die Fälle jedoch nicht vergleichbar seien und man die Statistik in dem Punkt anzweifeln müsse. Unterstützt wurde sie in dieser Haltung von der GKV. Elke Maßing berichtete, dass im Dezember dazu eine Studie erscheinen werde. Das Ergebnis zeige, dass die Sterblichkeitsrate von Neugeborenen, die außerhalb von Kliniken geboren werden, nicht höher liege. (mpi)