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Am Donnerstag, 10. November 2011 befasst sich das Plenum mit dem Thema "bundeseinheitliches Rentenrecht". Zur Debatte stehen zwei Anträge der SPD und einer der Fraktion Die Linke, in denen unter anderem die Frage der Ost-West-Angleichung der Ruhegeldzahlung im Mittelpunkt steht. Beginn der 75-minütigen Debatte ist 10.25 Uhr.
Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag (17/6486) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines "Rentenüberleitungsabschlussgesetzes" und einen "Härtefallfonds". So sollen nach den Vorstellungen der Abgeordneten zum einen die sozialen Wirkungen der Rentenüberleitung untersucht und zum anderen konkrete Vorschläge gemacht werden, wie Transferleistungen für die Betroffenen aussehen können. Zur Begründung schreibt sie, dass die Überleitung bis heute kein alle Interessen befriedigendes Recht geschaffen habe. Vielmehr seien im Zuge dessen soziale Härten und Ungleichbehandlungen entstanden, die bis heute bestehen. Deshalb müsse nach Alternativen gesucht werden, um diese sozialen Verwerfungen abzumildern. Vor allem wegen der in den ostdeutschen Bundesländern stark ansteigenden Altersarmut bestehe Handlungsbedarf, so die Fraktion.
In einem zweiten Antrag (17/6487) verlangt die Fraktion eine sofortige Ost-West-Angleichung von pauschal bewerteten Versicherungszeiten für die Rentenversicherung. Sie kritisiert, dass die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, des Wehr- und Zivildienstes, einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen und von Zeiten für die Pflege von Angehörigen im Osten Deutschlands zu niedrigeren Rentenanwartschaften führen als im Westen. "Da es hierfür keine Rechtfertigung mehr gibt, ist eine schnelle Lösung dringend erforderlich", heißt es in dem Antrag. Einheitliche Entgeltpunkte für die genannten Versicherungszeiten würden die bestehende Ungleichheit beenden, "denn eine Erziehungszeit, die heute in Ostdeutschland erbracht wird, ist genau so viel wert wie in den alten Bundesländern", argumentieren die Abgeordneten.
Die Fraktion Die Linke fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Korrektur der Rentenüberleitung im Zuge der Wiedervereinigung. In ihrem Antrag (17/7034) schreibt die Fraktion, die Überleitung der DDR-Renten in bundesdeutsches Recht nach der Einheit Deutschlands sei eine sehr komplexe Aufgabe ohne Vorbild gewesen. Für die meisten Menschen sei dieser Prozess zwar reibungslos verlaufen. Bestimmte Regelungen würden jedoch von Betroffenen und Sachverständigen als diskriminierend empfunden. Außerdem zeigten sich im Laufe der Zeit Lücken in der Überführung, da es viele Konstellationen gibt, die das Gesetz bisher nicht erfasst, so die Linke. Deshalb müsse eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe 20 Jahre nach Inkrafttreten das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) überprüfen. (che)