Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2011 > Petitionsausschuss Verfahrensgrundsätze
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat beschlossen, die Mitzeichnungsfrist für öffentliche Petitionen um eine Woche auf vier Wochen zu verlängern. Somit steht künftig eine zusätzliche Woche zur Verfügung, um das erforderliche Quorum von 50.000 Mitzeichnungen zu erfüllen, das erforderlich ist, damit die Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung beraten wird. Ebenfalls angeglichen hat der Ausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) die Frist für das Schreiben von Diskussionsbeiträgen zu einzelnen öffentlichen Petitionen im Internetforum des Ausschusses. Diese Frist beträgt nun ebenfalls vier Wochen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Dies bedeutet, dass vom kommenden Jahr an alle im Internet veröffentlichten Petitionen vier Wochen lang mitgezeichnet und diskutiert werden können. Aus technischen Gründen werden daher vor der Umstellung auf die neue Vier-Wochen-Frist vom 1. Dezember an keine neuen Petitionen mehr im Internet veröffentlicht.
Alle Petenten können dennoch wie gewohnt ihre Petitionen an den Ausschuss senden. Die im Dezember eingehenden und zur Veröffentlichung vorgesehenen Petitionen werden im Januar 2012 im Internet zur Mitzeichnung und zur Diskussion gestellt. Es wird also lediglich der Zeitpunkt der Veröffentlichung in den Januar verschoben.
Bisher sind die Fristen noch zweigeteilt, was in der Öffentlichkeit immer wieder zu Verwirrungen geführt hat. Der Petitionsausschuss hatte sich 2005 verpflichtet, Petitionen, die in den ersten drei Wochen nach der Einreichung von mehr als 50.000 Menschen unterstützt worden sind, grundsätzlich in öffentlicher Sitzung mit dem Petenten zu erörtern. Insgesamt konnte jedoch sechs Wochen lang mitgezeichnet und diskutiert werden.
Der Ausschuss beschloss ferner, ab Mitte nächsten Jahres, wenn die neue verbesserte Internetplattform online geht, die elektronische Mitzeichnung von Petitionen in pseudonymisierter Form zu ermöglichen. Dabei wird es sich jedoch im Gegensatz zum Diskussionsforum nicht um frei wählbare Pseudonyme handeln, sondern um eine vom System vorgegebene standardisierte Form.
Mit diesen beschlossenen Änderungen seiner Verfahrensgrundsätze setzt der Ausschuss auf mehr Transparenz und eine noch bürgerfreundlichere Petitionsplattform. Ziel sei es, möglichst viele substanzielle Anliegen von öffentlichem Interesse zur Diskussion zu stellen.