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Die Linksfraktion will die Haftung und die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen begrenzen. Ihr Gesetzentwurf (17/6483) ist am Donnerstag, 24. November 2011, Gegenstand einer 45-minütigen Debatte im Bundestag. Sie soll gegen 17.55 Uhr beginnen. Vorgesehen ist, die Vorlage im Anschluss zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Die Linke begründet ihren Vorstoß damit, dass die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen 2010 einen neuen Höchststand erreicht habe. „Allein sechshunderttausend Abmahnungen mit einem geschätzten Gesamtvolumen von einer halben Milliarde Euro" sollen bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag von Rechteinhabern versandt worden sein.
Laut Fraktion ist dies ein „einträgliches Geschäft" zugunsten einer „fragwürdigen, selbstreferentiellen Abmahnindustrie". Die Abgeordneten fordern, die Schadensersatzansprüche auf „vorsätzlich handelnde Unternehmer" zu beschränken. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf flankierende Maßnahmen wie die Streitwertminderung und die Einschränkung der Auskunftspflicht Dritter vor. (vom/ver)