Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2011 > Unabhängige Kommission Abgeordnetenrecht
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat am Donnerstag, 24. November 2011, eine Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzt. Damit erfüllt er eine Selbstverpflichtung, die sich aus einem Beschluss zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Bundestagsdrucksachen 17/6291 und 17/6496) ergibt. Die Kommission soll bis zum 31. März 2013 Empfehlungen für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die künftige Regelung der Altersversorgung der Abgeordneten vorlegen.
Die Kommission besteht aus Sachverständigen, die nicht zugleich Mitglieder eines Parlaments sind. Sie wurden von den im Bundestag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen. Der Unabhängigen Kommission gehören an: