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Der Bundestag stimmt am Freitag, 2. Dezember 2011, über zwei Berichte zur Menschenrechtspolitik ab. Auf der Tagesordnung stehen Beschlussempfehlungen des Menschenrechtsausschusses zum neunten Menschenrechtsbericht der Bundesregierung (17/4522). Für die Aussprache ab 14.20 Uhr sind 45 Minuten vorgesehen. Der neunte Bericht der Bundesregierung über ihre "Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen“ informiert über alle menschenrechtspolitischen Aktivitäten der Regierung im In- und Ausland sowie über die Entwicklungen im internationalen und europäischen Menschenrechtssystem vom 1. März 2008 bis zum 28. Februar 2009.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, setzt sich Deutschland weltweit für alle Kernthemen der internationalen Menschenrechtspolitik ein, unter anderem für bürgerliche und politische Rechte, die Rechte von Kindern, Frauen und Minderheiten sowie wirtschaftliche und soziale Rechte.
Erstmals ist der Bericht in einen innen- und außenpolitischen Teil aufgeteilt. Die Bundesregierung ist damit dem Wunsch des Bundestages gefolgt, der eine ausführlichere Darstellung innenpolitischer Vorgänge mit menschenrechtlicher Relevanz gefordert hatte. Im dritten Teil des Berichts stellt die Regierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in rund 70 Staaten dar und beschreibt Maßnahmen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Thema „Indigene Völker“.
Der vierte Teil besteht aus dem „Aktionsplan Menschenrechte 2010 bis 2012“. Darin legt die Regierung die Prioritäten ihrer Menschenrechtspolitik in diesem Zeitraum dar. So will sie unter anderem internationale menschenrechtliche Gremien und Überwachungsorgane wie den UN-Menschenrechtsrat stärken und Straflosigkeit bekämpfen. Weiterhin will sie für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eintreten und auf die Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung dringen.
Die Linksfraktion hat zum Bericht einen Entschließungsantrag (17/8025) zur Abstimmung vorgelegt, in dem sie verlangt, im nächsten Bericht die aktuelle Entwicklung der Menschenrechte in Deutschland noch stärker zu berücksichtigen.
Der Bericht „Menschenrechte und Demokratie in der Welt – Bericht über die Maßnahmen der EU“ erstreckt sich über den Zeitraum Juli 2008 bis Dezember 2009. Er gibt einen Überblick über Instrumente und Initiativen der EU in Drittländern, die Tätigkeit des Europäischen Parlaments im Bereich der Menschenrechte und über Themenschwerpunkte wie die Rechte der Kinder, Todesstrafe, Folter und Menschenrechte von Frauen.
Zudem stellt der Bericht die Tätigkeit der EU in internationalen Gremien dar und gibt einen Überblick über die Menschenrechtslage und das Engagement der EU in einzelnen Staaten. Die Länder sind aufgeteilt nach EU-Bewerberländern, in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Ländern, Russland und Zentralasien, Afrika, Naher und Mittlerer Osten, Asien und Ozeanien sowie Amerika.
Außerdem beschäftigt sich der Bericht mit der Wirksamkeit von Maßnahmen und Instrumenten der EU. So sei ein wichtiger Teil der EU-Strategie, den universellen Grundsätzen in Teilen der Welt Akzeptanz zu verschaffen, in denen Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte nur unzureichend ausgeprägt sind.
Das Engagement für Menschenrechte und Demokratie gehöre zum Kernbereich der EU-Politik, heißt es. Der im Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon könne Wirksamkeit, Kohärenz und Transparenz der Menschenrechtspolitik der EU weiter verbessern. „Das allein vermag nicht, die Welt zu verändern, doch es gibt der EU das Rüstzeug, um daran weiterzuarbeiten, das Leben von Menschen zu verändern.“ (tyh)