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Das Recht auf ein Girokonto ist zum wiederholten Male Thema im Bundestag. Zur 45-minütigen Debatte, die am Freitag, 2. Dezember 2011, um 13.30 Uhr beginnt, liegt ein Antrag der SPD (17/7823) vor, ein „Recht auf ein Guthabenkonto" einzuführen und den Kontopfändungsschutz zu sichern. Auch Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag angekündigt, ein Verbraucherrecht auf ein Basis-Girokonto für jedermann gesetzlich zu verankern. Beide Anträge sollen in den Ausschüssen weiterberaten werden. Strittig ist noch, ob der Rechtsausschuss oder der Verbraucherschutzausschuss federführend sind.
Die SPD erinnert in ihrem Antrag daran, dass die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft ihren Mitgliedsunternehmen bereits 1995 auf Initiative der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfohlen hatten, jedem Verbraucher auf Wunsch ein Guthabenkonto („Girokonto für jedermann") zur Verfügung zu stellen.
Ein solcher Konto soll Gutschriften, Barein- und -auszahlungen und die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglichen, „sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen". Der Bundestag hatte diese Aufgabe aller Kreditinstitute aus der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums abgeleitet (14/5216, Seite 3).
Im Jahr 2002 hatte das Parlament die Bundesregierung verpflichtet, alle zwei Jahre über die Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses der deutschen Banken zu berichten, um prüfen zu können, ob eine gesetzliche Regelung notwendig ist.
In fünf Berichten habe Regierung seither festgestellt, dass sich die Situation der unfreiwillig kontolosen Bürgerinnen und Bürger nicht nachhaltig verbessert hat. Noch immer verweigerten Institute Neukunden häufig die Einrichtung eines Guthabenkontos oder kündigten bestehende Girokonten bei Verbraucherinsolvenzen oder verschlechterten wirtschaftlichen Verhältnissen der Kontoinhaber.
Die SPD fordert die Bundesregierung auf, Kreditinstitute gesetzlich zu verpflichten, kontolosen Kunden auf Antrag ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten, „sofern dies im Einzelfall nicht unzumutbar ist". Auch solle sie sicherstellen, das Pfändungsschutzkonten (sogenannte P-Konten) den üblichen Leistungsumfang bieten und nicht teurer sind als übliche Gehaltskonten. (vom)