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Foto: Türschild am Lesesaal des Parlamentsarchivs © DBT / Sylvia Bohn
Die Schutzfristen für die einzelnen Unterlagen und Medien entnehmen Sie bitte dem § 5 der Archivordnung für den Deutschen Bundestag. Die Regelungen zur Benutzung des Parlamentsarchivs sind in der Benutzungsordnung für das Parlamentsarchiv ausgeführt.
Vor einer Benutzung schildern Sie uns bitte per Post oder per E-Mail Ihr Anliegen. Sollte der Benutzungszweck für die Bestände des Parlamentsarchivs einschlägig sein, übersenden wir Ihnen einen Benutzungsantrag. Sobald Sie uns diesen ausgefüllt zurückgereicht haben, können wir Ihre Benutzung vorbereiten und Ihnen die konkreten Benutzungsmodalitäten mitteilen. Erst dann ist eine Anmeldung für einen Benutzungstermin möglich.
Öffnungszeiten des Lesesaals:
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr
Innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages besteht keine Möglichkeit zur Nutzung einer Kantine.