Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2010 > Linksfraktion will Meldepflicht bei hohen Auslandsüberweisungen
Außerdem fordert die Linksfraktion eine Reihe von weiteren Maßnahmen, um die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Bankinstitute aus nicht kooperativen Staaten sollen etwa vom inländischen Kapitalmarkt ausgeschlossen werden. Im Gegenzug solle deutschen Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb versagt werden, wenn sie Filialen in nicht kooperativen Staaten betreiben. Kapitalerträge, die in diese Länder fließen, sollten mit einer Quellensteuer in Höhe von 50 Prozent belegt werden.
Zu den weiter vorgeschlagenen Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung gehört eine Meldepflicht für Auslandsüberweisungen ab einem jährlichen Betrag von insgesamt 100.000 Euro. Die Kapitalabgeltungssteuer solle wieder abgeschafft werden. Die Versteuerung der Kapitalerträge solle wieder nach dem persönlichen Steuersatz erfolgen, fordert die Linksfraktion weiter. Damit könne die Bundesrepublik ”einen ersten glaubwürdigen Eigenbeitrag gegen den internationalen Steuerwettlauf um die niedrigsten Steuersätze leisten“.
In der Begründung des Antrags schreiben die Abgeordneten, dass viele als ”Steueroasen“ geltende Staaten unter internationalem Druck begonnen hätten, sich zum Austausch von Steuerinformationen zu verpflichten. Inzwischen werde von der OECD kein Staat mehr als ”unkooperative Steueroase“ geführt. Von einem Durchbruch könne dennoch keine Rede sein, erläutert die Linksfraktion. Denn die Verpflichtung zum Austausch von Informationen beinhalte nicht die Pflicht, innerhalb eines Staates funktionierende Mechanismen zu schaffen, um auf diese Informationen bei den Banken auch zugreifen zu können. Daher sei weiterhin keine substanzielle Verbesserung im grenzüberschreitenden Kampf gegen die Steuerhinterziehung zu erwarten. Auch die Steuerverwaltung sei personell besser auszustatten.
Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, bei der Neufassung der Zinsrichtlinie der EU für eine umgehungsfreie Ausgestaltung zu sorgen. Die derzeitige Richtlinie umfasse nur Zinserträge, aber keine sonstigen Kapitalerträge wie Dividenden oder realisierte Kursgewinne und gelte nur für natürliche Personen, nicht aber für Firmen oder Stiftungen.
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