Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2010 > Bundesregierung verteidigt Berechnung der Hartz-IV-Sätze
Berlin: (hib/ELA/TYH) In einer Antwort (17/3834) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3615) verteidigt die Bundesregierung ihre Berechnungen der neuen Hartz-IV-Regelsätze. Dabei nimmt sie insbesondere zur Auswahl der Referenzgruppen und der Frage der Herausrechnung der so genannten ”verdeckt Armen“ Stellung – beides von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Gesetzgebungsprozess kritisierte Punkte. Die Opposition hatte insbesondere moniert, dass die Regierung bei den Ein-Personen-Haushalten nicht wie bei früheren Berechnungen die unteren 20 Prozent der nach dem Nettohaushaltseinkommen gereihten Haushalte herangezogen habe, sondern nur die unteren 15 Prozent.
Das Bundesverfassungsgericht fordere ”nicht grundsätzlich einen Umfang der Referenzgruppe selbst von 20 Prozent, sondern dass eine hinreichend große und sachgerechte Referenzgruppe genutzt wird“, schreibt die Regierung. Die Karlsruher Richter hätten geurteilt, ”dies sei, bezogen auf die bisherige Sachlage zur Bestimmung der Referenz, bei den unteren 20 Prozent der nach dem Nettohaushaltseinkommen gereihten Haushalte der Fall“, heißt es weiter. Daher seien auch bei der Neuberechnung wiederum mehr als 20 Prozent der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen in den Blick genommen worden. Bei den Haushalten von Paaren mit Kind betrage die Referenzgruppe exakt 20 Prozent. Dieser Wert sei bezogen auf die Gesamtheit der verbleibenden Haushalte, nachdem jene herausgenommen worden seien, die ausschließlich von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch leben. Bei den Einpersonenhaushalten liege dagegen die konkret in die berechnende Auswertung einbezogene Referenzgruppe selber bei 15 Prozent der verbleibenden Haushalte, nachdem jene herausgerechnet worden seien, die ausschließlich von staatlichen Leistungen leben. Der Grund sei, dass die Zahl der vorab herausgerechneten Haushalte mit 8,6 Prozent aller Haushalte sehr hoch gewesen sei.
Durch ein solches Vorgehen sänken die so ermittelten Konsumausgaben aber nicht, schreibt die Regierung. Ganz im Gegenteil gelte vielmehr: ”Je mehr Haushalte im unteren Bereich des unteren Quintils aller Haushalte vorab herausgerechnet werden, desto höher ist letztlich der durchschnittliche Konsum der in der Referenzgruppe verbleibenden Haushalte, der die alleinige Basis der Regelbedarfsberechnung bildet.“ So sei etwa der Durchschnittskonsum einer Referenzgruppe, die vom sechsten bis zwanzigsten Prozent aller Haushalte reicht und einen Umfang von 15 Prozent hat, niedriger als der Durchschnittskonsum einer Referenzgruppe, die vom elften bis zwanzigsten Prozent reicht und ”nur“ 10 Prozent aller Haushalte umfasst, argumentiert die Regierung. Zudem sei die jetzt gewählte Referenzgruppe der Einpersonenhaushalte mit fast 1.678 Haushalten in der Stichprobe für statistische Zwecke mehr als ausreichend.
Hinsichtlich des Problems der ”verdeckten Armut“ sei die Bundesregierung davon überzeugt, dass dieses weit geringer ist als von den Fragestellern dargestellt, heißt es weiter. Das Bundesverfassungsgericht habe die im geltenden Recht angewandte Methode zur Vermeidung von Zirkelschlüssen bestätigt. Es sei ”vertretbar, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, den Anteil ‚versteckter armer’ Haushalte auf empirisch unsicherer Grundlage zu schätzen“, zitiert die Regierung die Karlsruher Richter.
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