Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten ist von nachrangiger Bedeutung
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass der Gesetzgeber zum Jahr 1998 erstmalig Kriterien zumutbarer Beschäftigungen gesetzlich geregelt habe, da dies nicht länger Aufgabe der damaligen Bundesanstalt für Arbeit sein durfte. Im Jahr 2009 seien in Deutschland insgesamt mehr als 843.000 Fälle von einer Sperrzeit betroffen gewesen, in der es zur Einstellung der Zahlungen wegen versicherungswidrigem Verhalten ohne wichtigem Grund gekommen sei. Zur finanziellen Einsparung durch verhängte Sanktionen würden weder für die vergangenen Jahre, noch für die Zukunft statistische Daten erfasst. Des Weiteren lägen der Bundesregierung keine Angaben darüber vor, wie viele Erwerbslose in Niedriglohnbeschäftigungen oder in Beschäftigungen unter deren beruflichen Qualifikation vermittelt wurden.
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