Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Regierung: EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Nanomaterialien in Lebensmitteln geplant
Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, werden Nanomaterialien als Chemikalien behandelt und unterliegen als solche den europäischen und nationalen gesetzlichen Regelungen. Die Risiko- und Gefahrenbewertung erfolge ebenfalls auf Basis gesetzlich vorgeschriebener Verfahren. Aus Sicht des Arbeitsschutzes seien Nanomaterialien in der Form von Stäuben maßgeblich in Bezug auf mögliche Gesundheitsgefahren.
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