Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Bergmann spricht sich für Entschädigung und mehr Hilfe für sexuell Missbrauchte aus
Nach Angaben Bergmanns gingen zwischen April 2010 und März 2011 rund 2.000 Briefe und 11.000 Telefonanrufe bei ihrer Anlaufstelle ein. Davon seien rund 4.500 von einem wissenschaftlichen Team ausgewertet worden. 63 Prozent der Briefe und Anrufe seien von Frauen gekommen, 37 Prozent von Männern. Das Durchschnittsalter der Personen habe bei 46 Jahren gelegen. Die jüngste Person sei sechs Jahre, die älteste 89 Jahre alt gewesen. Viele Menschen, die unter sexuellem Missbrauch gelitten hätten, erklärte Bergmann, würden erst nach vielen Jahren die Kraft aufbringen, sich mit dem Erlebten bewusst auseiander zu setzen.
In 52 Prozent der Fälle handelte es sich nach Angaben Bergmanns um Missbrauchsfälle innerhalb der Familie, in 32 Prozent um Missbrauch in Institutionen, neun Prozent der Missbrauchsfälle hätten im weiteren sozialen Umfeld stattgefunden und sieben Prozent entfielen auf Fremdtäter. In 87 Prozent der Fälle seien Männer als Täter angegeben worden, in sieben Prozent der Fälle Frauen und in sechs Prozent der Fälle sowohl Männer wie Frauen. Bergmann führte aus, dass Jungen vor allem in Institutionen unter sexuellem Missbrauch zu leiden gehabt hätten, Mädchen hingegen vor allem im familiären Umfeld.
Christine Bergmann präsentierte den Abgeordneten auch ihre Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen für die betroffenen Menschen und warb für deren Umsetzung. So müssten beispielsweise die Kosten für traumatherapeutische Verfahren, Kreativ- und Körpertherapien von den Kassen übernommen werden. Zudem müsse die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten und Ärzten zur Behandlung von Missbrauchten ausgeweitet werden. Sie setzte sich auch für einen elternunabhängigen Rechtsanspruch von Kindern auf eine Beratung ein. Insgesamt müssten die vorhanden Beratungsangebote bundesweit ausgebaut und vernetzt werden. Bergmann sprach sich dafür aus, dass die Institutionen, in denen es zu Missbrauchsfällen gekommen sei, zu Entschädigungszahlungen herangezogen werden, die sich am gerichtlich erzielbaren Schmerzensgeld orientieren sollen. In Fällen, in denen der Täter nicht mehr belangt werden könne, müsse der Staat einspringen.
Von den Abgeordneten aller Fraktionen bekam Bergmann viel Lob für die von ihr geleistete Arbeit ausgesprochen. Einhellig wurde die Fortsetzung der Aufarbeitung und eine materielle wie immaterielle Hilfe für Geschädigte gefordert.
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