Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Koalitionsfraktionen wollen die Finanzmärkte weiter regulieren
Mit der Anhebung des Aufsichts- und Regulierungsstandards müsse verhindert werden, dass die Finanzmarktakteure Geschäftstätigkeiten in weniger oder gar nicht regulierte Bereiche auslagern, fordern die Fraktionen. Das betreffe nicht nur regionale Verlagerungen in ”nicht-kooperative Jurisdiktionen“, also Länder, in denen keine oder nur eine schwache Regulierung des Kapitalmarktes erfolge. Mehr Aufmerksamkeit müsse dem Schattenbankensektor gewidmet werden. Dazu zählen die Fraktionen die Aktivitäten von Zweckgesellschaften, Geldmarktfonds und Hedgefonds. Es müsse vermieden werden, das ein großer Teil der Geschäfte außerhalb des Bankensektors stattfinde ”und in diesen Bereichen Risiken entstehen, denen gerade mit den umgesetzten Regulierungsmaßnahmen im Bankensektor entgegengewirkt wurde“.
Zu den weiteren Forderungen gehört die Einführung einer europäischen Finanzmarktsteuer ”zur Entlastung der nationalen Haushalte“. Die Verwendung externer Ratings von sogenannten Ratingagenturen soll reduziert werden. Investoren müssten Risiken wieder stärker eigenverantwortlich einschätzen. Für Ratingagenturen sollen zivilrechtliche Haftungsregelungen eingeführt werden.
In einer Bilanz weisen CDU/CSU- und FDP-Fraktion auf zahlreiche Maßnahmen hin, mit denen zukünftige Fehlentwicklungen vermieden werden sollen. Zu den zentralen Reformen gehörten die unter dem Begriff ”Basel III“ bekannten neuen Kapital- und Liquiditätsregen für Banken. Die Regelungen, die in Deutschland vom 1. Januar 2013 an zur Anwendung kommen sollen, sollen die Verlusttragfähigkeit nicht nur jeder einzelnen Bank, sondern die Widerstandsfähigkeit des ganzen Bankensektors stärken. Auch im Versicherungsbereich gebe es eine Reform des Aufsichtsrechts (Solvency II).
Beide Fraktionen erinnern ferner an das Restrukturierungsgesetz. Mit Hilfe der neuen Regeln könnten systemisch relevante Banken entweder schonend restrukturiert oder abgewickelt werden. Die Finanzierung erfolge durch einen Fonds, der von Beiträgen der Banken gespeist werde. ”Damit wird die Finanzwirtschaft erstmals für die Kosten zur Bewältigung einer Finanzkrise herangezogen“, loben die Fraktionen.
Manager alternativer Investmentfonds, von Hedgefonds und von Fonds mit privatem Beteiligungskapital müssten in Zukunft bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, deren Einhaltung fortlaufend beaufsichtigt werde. Die EU-Richtlinie werde spätestens im Frühjahr 2013 in deutsches Recht umgesetzt, kündigen CDU/CSU- und FDP-Fraktion an. Des weiteren erinnern sie an die verschärften Kapital- und Liquiditätsanforderungen. In sogenannte Kreditverbriefungen dürften Banken nur noch dann investieren, wenn deren Emittenten fünf Prozent (ab 2015 10 Prozent) der verbrieften Risiken selbst behalten würden. Gefährliche Finanzmarktpraktiken wie ungedeckte Leerverkäufe deutscher Aktien sowie von Staatsanleihen der Eurozone seien verboten und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sei mit neuen Zuständigkeiten ausgestattet worden. Begrüßt wird die Schaffung des europäischen Finanzaufsichtssystems. Zur Stärkung des Verbraucherschutzes sei ein ”Beipackzettel“ für Finanzprodukte eingeführt worden. Außerdem werde jetzt ”im Bereich des Grauen Kapitalmarktes ein mit dem Bankensektor vergleichbares Anlegerschutzniveau geschaffen“.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein