Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2011 > Keine Erkenntnisse über Menschenrechtsverletzungen durch saudi-arabischen Grenzschutz
Zugleich bejaht sie, dass Artikel vier des im Jahr 2009 unterzeichneten Abkommens „zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ eine Zusammenarbeit „auf dem Gebiet des Sicherheitstrainings“ vorsieht. Wie die Bundesregierung zudem erläutert, ist es „erklärtes Ziel der saudi-arabischen Regierung, den Grenzschutz zu einer modernen Grenzpolizei nach Vorbild der Bundespolizei zu entwickeln“.
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