Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2011 > ELENA-Verfahren wird eingestellt
Das bereits 2009 in Kraft getretene ELENA-Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber seit Anfang 2010 die Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an eine Zentrale Speicherstelle zu melden. Die dahin übermittelten Daten sollten ab 2012 durch dafür zugelassene Behörden abgerufen werden können. Ein Sprecher der FDP-Fraktion begründete in der Sitzung die Abschaffung von ELENA mit dem Hinweis auf die unzureichende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Mit dieser Signatur sollten die Beschäftigten der Verwendung ihrer Daten im ELENA-Verfahren zustimmen. Der Sprecher verwies außerdem auf die Einschätzung des Normenkontrollrates (NKR), nach der die Kosten des elektronischen Zertifikats nicht 10 Euro (bezogen auf 3 Jahre), sondern 25 Euro betragen würden. Es sei daher zu erwarten, dass die Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einsparungen stehen würden. Daher sollten das ELENA-Verfahren eingestellt und alle bereits erhobenen Daten sicher gelöscht werden.
Die SPD-Fraktion widersprach heftig. Mit ihrem Antrag katapultiere die Koalition die Bundesrepublik Deutschland wieder in das 20. Jahrhundert zurück. „Wir haben Möglichkeiten und nehmen sie nicht wahr“, hieß es von der SPD-Fraktion. Die Regierung habe es versäumt, ELENA bekannt zu machen. Ein gutes und ausgereiftes System dürfe nicht einfach so beerdigt werden. Die SPD-Fraktion verwies auf die hohen Investitionen der Wirtschaft für ELENA.
Die CDU/CSU-Fraktion stimmte der SPD-Fraktion insoweit zu, dass es bei der elektronischen Signatur erheblichen Nachholbedarf gebe. Ein Sprecher bedauerte die Absetzung. Man habe lange für ein praktikables Verfahren gekämpft. Die Erfahrungen der letzten Monate könnten aber Grundlage für ein neues Verfahren sein. Ziel müsse sein, dass die Wirtschaft entlastet werde und die Arbeitnehmer auch von dem Verfahren profitieren würden.
Bündnis 90/Die Grünen warfen der Koalition vor, aus ELENA „heimlich, still und leise“ auszusteigen. Kritisiert wurde besonders, dass die Regelung an das Beherbergungsstatistikgesetz angehängt wurde. Damit versuche die Koalition, den Normenkontrollrat zu umgehen, der zu einem eigenständigen Gesetzentwurf hätte Stellung beziehen müssen. ELENA sei „datenschutztechnisch, bürokratisch und kostenmäßig völlig aus dem Ruder gelaufen“. In der Wirtschaft würden die Kosten auf bis zu 700 Millionen Euro geschätzt. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Änderungsantrag zu ELENA dem NKR vorzulegen, wurde zwar von SPD- und Linksfraktion ausdrücklich unterstützt, von der Mehrheit der Koalition jedoch abgelehnt.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes geht auf Vorgaben der EU-Kommission zurück, die in einer neuen Verordnung zusätzliche Daten von Hotels verlangt. So müssen in Zukunft Hotels mit 25 und mehr Zimmern zusätzlich zu den schon bisher erhobenen Angaben Daten zur Zimmerauslastung übermitteln. Allerdings kommt es auch zu einer Entlastung des Beherbergungsgewerbes. So sind in Zukunft nur noch Betriebe, die mindestens 10 Gäste gleichzeitig aufnehmen können, zur Ablieferung von Daten verpflichtet. Bisher liegt die Grenze bei 9 Gästen. Ein Antrag der Linksfraktion, zusätzlich auch die Zahl der barrierefreien Betten zu erfassen, wurde abgelehnt.
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