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Gewaltenteilung bezeichnet die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere Gewalten, die sich gegenseitig kontrollieren und beschränken und die von verschiedenen Personen bzw. Staatsorganen ausgeübt werden. Dabei wird zwischen legislativer (gesetzgebender), exekutiver (vollziehender) und judikativer (rechtsprechender) Gewalt unterschieden. Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz als ein Prinzip des deutschen politischen Systems festgelegt.