Jeder Ausschuss kann zur Vorbereitung seiner Arbeit Unterausschüsse einsetzen. Diese werden entweder zur Beratung eines bestimmten Gesetzentwurfes oder eines besonderen Problems eingesetzt. Sie können auch für bestimmte Teilgebiete während der gesamten Wahlperiode eingerichtet werden.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/U/unteraussch.html
Stand: 13.10.2008