Eine Partei oder ein Direktkandidat muss Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen, um sich für eine Wahl aufstellen lassen zu können. Das soll sicherstellen, dass der jeweilige Kandidat bzw. die Partei über eine gewisse Unterstützung in der Bevölkerung verfügt. Bei Bundestagswahlen müssen Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landesparlament vertreten sind, Unterstützungsunterschriften sammeln. In jedem Bundesland, in dem eine Partei mit eigener Landesliste antreten will, benötigt sie die Unterschriften von 0,1 Prozent der Wahlberechtigten oder von 2000 Wahlberechtigten, je nachdem welche Zahl niedriger ist.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/U/unterst_unterschr.html
Stand: 13.10.2008