Man unterscheidet zwischen der einfachen Zweidrittelmehrheit, bei der zwei Drittel der abgegebenen Stimmen ausreichen, und der absoluten Zweidrittelmehrheit, bei der die Stimmen von zwei Dritteln aller Abgeordneten notwendig sind.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/Z/zwei_dritt.html
Stand: 13.10.2008