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Die Bundesregierung will reine Elektrofahrzeuge für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreien. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses mit 13 Sachverständigen am Montag, 15. Oktober 2012. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Betroffen von der Steuerbefreiung sind nach dem Willen der Regierung Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder, die seit dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden und die noch bis zum 31. Dezember 2015 zugelassen werden. Fahrzeuge, die vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für fünf Jahre von der Steuer befreit werden.
Um das Steueraufkommen zu sichern, sollen auch tatsächlich getragene Selbstbehalte bei Kfz-Haftpflichtversicherungen steuerpflichtig sein. Die Vorschrift betrifft vor allem Großkunden mit Fahrzeugflotten. Außerdem soll das Versicherungsteuergesetz künftig auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone gelten (Zone jenseits der 12-Seemeilen-Grenze bis zu 200 Seemeilen Entfernung zur Küste).
Der Bundesrat sieht die geplanten Änderungen teilweise kritisch und macht in seiner Stellungnahme entsprechende Änderungsvorschläge (17/10424).
Die Bundesregierung hat diese in ihrer Gegenäußerung zum Teil abgelehnt. (vom/02.10.2012)
Zeit: Montag, 15. Oktober 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.