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Die Bundesregierung will den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung zum 1. Januar 2013 von 19,6 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens auf 19 Prozent senken. Zugleich soll der Beitragssatz im Bergbau in der knappschaftlichen Rentenversicherung von 26 Prozent auf 25,2 Prozent verringert werden. Das sieht das Beitragssatzgesetz 2013 (17/10743) vor, am Montag, 22. Oktober 2012, Gegenstand einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist.
Die öffentliche Sitzung unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) beginnt um 13.320 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Die geladenen Sachverständigen sollen sich darüber hinaus zu einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion über die Schaffung eines Demografie-Fonds in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung (17/10775) und ein Antrag der Linksfraktion (17/10779), die Rentenbeiträge nicht abzusenken, sondern Spielräume für Leistungsverbesserungen zu nutzen.
Die Bundesregierung betont, die geplante Absenkung der Beitragssätze entlaste Arbeitgeber und Beschäftigte, die Arbeitskosten der Wirtschaft würden sinken und das verfügbare Einkommen der Arbeitnehmer steigen, was die Beschäftigungsentwicklung und das Wirtschaftswachstum stärke. Der allgemeine Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung würde dadurch 2013 um 1,11 Milliarden Euro sinken.
Die SPD plädiert dafür, auf eine Begrenzung der Rücklagen der Rentenversicherung zu verzichten und den Beitragssatz bei 19,6 Prozent stabil zu halten, indem ein Demografie-Fonds gebildet wird. Die Fraktion erhofft sich davon, Konjunkturschwankungen auffangen zu können und künftigen Einnahmeproblemen nachhaltiger entgegenzuwirken. Die Wahrscheinlichkeit eines konjunkturell verursachten Anstiegs des Beitragssatzes könnte dadurch verringert werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Auch Die Linke fordert den Verzicht auf die Beitragssenkung. Stattdessen fordert sie, den Automatismus in Paragraf 158 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch abzuschaffen, wonach der Beitragssatz vom 1. Januar eines Jahres an gesenkt werden muss, wenn die Rücklage zum Jahresende bei konstantem Beitragssatz eineinhalb Monatsausgaben voraussichtlich überschreiten wird. (vom/02.10.2012)
Zeit: Montag, 22. Oktober 2012, 13.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.