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CDU/CSU und FDP wollen will die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro anheben. Zugleich soll die Grenze für das monatliche "Gleitzonenentgelt", das zwischen 400 und 800 Euro liegt, auf 450 bis 850 Euro angehoben werden. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (17/10773) ist am Montag, 22. Oktober 2012, Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Die Sitzung unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) beginnt um 14.45 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Zugleich wollen die Abgeordneten die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umwandeln.
Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013 bestanden haben, sollen Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen werden.
Die Sachverständigen sollen auch zu einem Antrag der Linksfraktion 817/7386) Stellung nehmen, in dem gefordert wird, Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichzustellen. Typische Branchen für Minijobs seien der Einzelhandel und das Gastgewerbe, schreiben die Abgeordneten. Auch im Gesundheits- und Sozialwesen, bei Ordnungs- und Sicherheitsberufen und in der Gebäudereinigung gebe es viele Minijobs.
Die Linke will, dass abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig ist und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Öffentliche, vor allem soziale Dienstleistungen sollten ausgebaut werden, um neue, regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. (vom/02.10.2012)
Zeit: Montag, 22. Oktober 2012, 14.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.