Steuernachlass für energieintensive Betriebe im Fokus

Detailaufnahme Braunkohlekaftwerk Neurath, Grevenbroich

Die Bundesregierung will die Industrie auch künftig bei der Energiesteuer und der Stromsteuer entlasten. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/10744) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses mit 13 Experten am Mittwoch, 17. Oktober 2012. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert bis 15.30 Uhr.

Nachfolgeregelung für den Spitzenausgleich

Vorgesehen ist eine Nachfolgeregelung für den sogenannten Spitzenausgleich, der in seiner jetzigen Form zum 31. Dezember 2012 wegfällt. Nach der Neuregelung sollen die Unternehmen in den kommenden zahn Jahren weiterhin Steuervergünstigungen erhalten.

Voraussetzung dafür ist, dass sei ihre Energieeffizienz erhöhen. Ein Spitzenausgleich wird ab 2013 nur noch dann gewährt, wenn das Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem betreibt.

Bundesrat will weitere Voraussetzungen für Steuernachlass

Die Regierung schätzt die erwarteten Steuermindereinnahmen auf 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bundesrat hat sich besonders daran gestört, dass energieintensive Unternehmen ohne weitere Voraussetzungen von der Stromsteuer entlastet werden sollen, während alle anderen Unternehmen ein Energiemanagementsystem einführen müssen, um den Spitzenausgleich zu erhalten.

In ihrer Gegenäußerung (17/10797) hat die Bundesregierung die Änderungswünsche der Länderkammer zurückgewiesen. Die Regierung schreibt, dass die Steuerentlastungen aus steuersystematischen Gründen gewährt würden, weil die Energie zu einem wesentlichen Teil zu anderen Zwecken als der Verwendung als Kraftstoff oder Heizstoff eingesetzt werde. (vom/04.10.2012)

Zeit: Mittwoch, 17. Oktober 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen