Anhörung zur Vereinfachung des Reisekostenrechts

1. Klasse in einem Zug

CDU/CSU und FDP wollen das steuerliche Reisekostenrecht vereinfachen. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (17/10774) ist am Montag, 22. Oktober 2012, zusammen mit einem Antrag der Linksfraktion (17/5525), die Verlustverrechnung einzuschränken, um Steuereinnahmen sicherzustellen, Gegenstand eines öffentlichen Fachgesprächs des Finanzausschusses. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) beginnt um 12 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert bis gegen 13.30 Uhr.

Pauschale von zwölf Euro

Die Koalitionsfraktionen planen Vereinfachungen bei den Fahrtkosten, den Verpflegungsmehraufwendungen und den Übernachtungskosten. Bei den Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwendungen soll an die Stelle der dreistufigen eine zweistufige Staffelung der Pauschalen treten.

Künftig solle für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit eine Pauschale von jeweils zwölf Euro als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die bisherige Prüfung von Mindestabwesenheitszeiten entfällt.

Tatsächliche Kosten der doppelten Haushaltsführung

An Tagen, an denen ein Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, bleibt die Pauschale nach dem Willen der Koalition bei 24 Euro. Auch bei Dienstreisen ohne Übernachtung solle die Pauschale zwölf Euro bei einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden betragen.

Beruflich veranlasste Unterkunftskosten bei längerer Auswärtstätigkeit am selben Arbeitsplatz sollen im Zeitraum von vier Jahren unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig sein. Danach sollen sie nur noch bis zur Höhe der vergleichbaren Aufwendungen bei doppelter Haushaltsführung berücksichtigt werden. Als Unterkunftskosten für doppelte Haushaltsführung im Inland sollen künftig die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, höchstens jedoch tausend Euro im Monat.

Linke will Verlustverrechnung beschränken

Bei der Unternehmensbesteuerung ist vorgesehen, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von 511.500 Euro auf eine Million Euro anzuheben. Dagegen fordert Die Linke in ihrem Antrag, die Möglichkeit des steuerlichen Abzugs von Verlusten vom Gesamtbetrag der Einkünfte sowie vom maßgebenden Gewerbeertrag auf die fünf folgenden Veranlagungszeiträume zu beschränken.

Großunternehmen hätten mittlerweile größere steuerlich ungenutzte Verluste angehäuft, heißt es zur Begründung. Das steuerliche Ausfallpotenzial übertreffe das jährliche Aufkommen aus Körperschaft- und Gewerbesteuer um ein Vielfaches, so Die Linke. (vom/04.10.2012)

Zeit: Montag, 22. Oktober 2012, 12 bis 13.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen